854 M. Vaterländischer Hilfsdienst.
4. Muster zur Berechnung deß Wahlergebnisses und für die Niederschrift (319 Abs. 1
und 3 der Wahlordnung).
Von dem unterzeichneten Wahlleiter (Wahlvorstande) für die Wahl des Arbeiter-
LAngestellten-Ausschusses für (Bezeichnung des Betriebs oder der Betriebsabteilung) wurde
heute nach Offnung des Stimmzettelkastens (durch den Vorsitzenden und den Beisitzer X)
auf Grund der aus den Wahlumschlägen entnommenen Stimmzettel folgendes fest-
gestellt:
Es sind insgesamt 240 gültige Stimmzettel abgegeben worden. 20 Stimmzettel
wurden für ungültig erklärt. Von den 240 gültigen Stimmen sind 120 auf Liste 1, 80 auf
Liste II und 40 auf Liste III entsollen. Zu wählen sind 5 Ausschußmitglieder und 10 Er-
satzmänner.
Als Bewerber sind benannt auf:
Liste I Liste II Liste III
1. A 0— f
2. B R 8
3. □ S h
4. D T i
5. E U k
6. F V 1
7. G W m
B. K X n
9. J 7 rlv
10.— K 7 p
11. L u 9
12. M 5 r
13. N c s
14. 0 d t
15. P e u
Die auf die einzelnen Listen entfallenden Stimmenzahlen werden durch 1, 2, 3, 4, usw.
bis 15 geteilt. Das Ergebnis zeigt folgende Tafel. In ihr sind die für die Stellenver-
tellung in Betracht kommenden 15 Höchstzahlen mit kleinen ihre Reihenfolge bezeichnenden
Ziffern versehen:
Liste 1 Liste II Liste III
1 120 1 80 2 40 4
2 60 8 40 6 20 12
3 40 5 26⅝⅛ 38 13r½
4 30 7 20 11 10
5 24 9 16 14 8
6 20 10 13½ 6⅛
7 17½ 13 11⅝ 5%
8 15 15 10 5
Die Reihenfolge der auf allen Vorschlagslisten vorhandenen Höchstzahlen 40 und 20
ist durch das Los (zu vgl. § 16 Abs. 1 Satz 3 der Wahlordnung) bestimmt worden.
Der auf den Listen I und II benannte A und der auf den Listen II und III benannte 8
gelten nach § 17 Satz 2, 3 der Wahlordnung als gewählt auf Grund der Leste, auf der
ihnen dle größte Höchstzahl zugefallen ist, & gilt also als gewählt auf Grund Liste I, 8 als
gewählt auf Grund Liste III. Liste II wird so behandelt, als ob A und 8 überhaupt nicht
auf ihr gestanden hätten. "