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vor Fuilih dieses Bezugsscheins sind die auf der Rüdseite augegebenen Vorschriften
isfer 6 bis 9 zu bcachten, bei Stoffen auch die Stoffhöchstmaß-Bekanntmachung (Mitteilungen der Reichsbekleidungssielle Nr. 9, S. 7) und
sondere
(Vor-, Zuname und Stand, (stets anzugeben) — bzw.
Firma — Wohnort, (salls dieser verschieden vom Ort
der Prüfungsstelle), Straße und Hausnummer (bei
größeren Orten stets anzugeben)
(Vor- und Zuname des Familienmitgliedes — bis zum 18. Lebens-
jahre stets auch Angabe des Alters — bzw. Art des Betriebes)
Gegenstand: Angabe, wieviel Stück, Kaare
oder Meter — nur in Vuchstaben — ge= Jeder Bezugsschein
naue Bezeichnung der Ware, bei Stoff.darf uur auf eine
mengen auch Augabe des Zwecks. Bei W rr lauten!
Stoffbewllligung ist ausschließlich höchstens. arcliart lanten
das in der Liste der Stoffhöchstmaße um- Siehe Rückseite.
rahmte und feitgedruckte Normalmaß zu Ziffer 4 und 84.
vermerken)
des
Anttag-
stellers
Die Nolwendigkeil der Anschaffung wird bescheinigt:)
(Ort und Datum")
(Unterschrift
oder Stempel der
Prüsungsstelle)
Bei militärischen Ort (salls nicht „im Felde"), Datum:
Nolwendigkeits-
jushulngeno
5Bollsbuninutt 320 uog;
(Stempel des Truppenteils)
D 2
———— zweier
benöligt für (es darf nur eine Person aufgesühent werden!))
genau durchzulesen! Die Gewerbetreibeuden haben iusbe-
die Stoffhöchstmaßliste (Beilage zu Mitteilungen Nr. 9 und Auderungen in Mitteilungen Nr. 10, 21 und 30).
BZezugsschein B#
Reichsbekleidungsstelle
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Leere Zeil
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le schreiben!
sind mit
beschelnlgungen: U Unterschrift und Dienstgrad des nächsten Disziplinarvorgesetzten:
Ausgeferiigt:
(Ort und Datum?)“
(Unterschrift des mit der Aus-
fertigung beauftragten Be-
amten bezw. Angestellten oder
dessen Unterschrift-Stempel
mit seinem von ihm hand-
schristlich beigefügten
Namenszeichen [Signuml)
(Stempel der
Von der Behörd
füllen
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e auszu
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ausferligenden Behörde) "]
1) Nur bri Ausstellung des Bezugsscheins gegen Abgabebescheinlgung ist dieser (linke untere) Abschnikt unausgefüllt zu lassen und zu durchstreichen.
Nur entbeorlich, -det dentlich aus dee#emen miifechann g ch gef 5 Sa 3 chs
age der Ansfertigung ab gerechnek, gültig!
Bek. der Reichsbekleidungsstelle über neue Bezugsscheinmuster v. 13. Oktober 1917.
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