Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

Forderungsausgleich gegenüber dem feindlichen Ausland. 523 
zungen in Höhe von über 30 Mill. M. haben, also im Durchschnitt annähernd 100000 M. 
auf jede dem Verband bisher beigetretene Firma entfallen. Im Interesse seiner Mit- 
glieder und im Interesse der Exportindustrie stellt der Verband die Forderung auf, daß 
Naßnahmen in Erwägung gezogen werden, welche die Flüssigmachung der Auslands- 
sorderungen den Inhabern ganz oder teilweise ermöglichen. Der Verband weist auf die 
seines Erachtens vorbildliche Regelung hin, die diese Frage in England gefunden hat 
und zwar nach folgender Richtung: 
1. Die Tratten, die die englischen Exporteure auf englische Banken und Bankiers 
gezogen haben, behält die Bank von England bis zu einem Jahre nach Friedensschluß, 
und sie entläßt die Makler oder sonstigen Indoffanten aus jeglichem Obligo. 
2. Auf Veranlassung der Vank von England, die Joint Stocks Banks und des Ver- 
vandes der britischen Handelskammern erhalten die Exporteure in Form von sechs Mo- 
natswechseln, die von ihnen auf ihre Akzeptbanken gezogen werden, Vorschüsse bis zur 
galben Höhe der Forderungen, dic sie an das Ausland oder an die Kolonien haben. Die 
Exporteure zahlen für diesen Vorschuß 1% Kommission und /% Akzeptprovision. Die 
Provisionen dienen zur Deckung der Kosten und zur Bildung der Verlustrücklage. Die 
Verluste werden im übrigen zu 75% vom britischen Schatzamt und zu 25% von der ak- 
zeptierenden Bank getragen. Die Wechsel werden zu den günstigsten Marktsätzen dis- 
rentiert. Außer den überseeischen Schuldnern haftet der Exporteur selbst, so daß nur bei 
Enntritt der Zahlungsunfähigkeit des Exporteurs ein Verlust eintreten könnte. Die Wechsel 
lönnten bis 1 Jahr nach Friedensschluß erneuert werden. 
Der Verband führt aus, daß in Deutschland in Erwägung gezogen werden könnte, 
#aß zur Sicherung der übernommenen Reichsgarantie ein Teilbetrag der gewährten Vor- 
schüsse in Kriegsanleihen angelegt würde, wozu die Inhaber der Auslandsforderungen. 
zweisellos bereit sein würden. Die bisher zum Zwecke der Flüssigmachung der Auslands- 
sorderungen getroffenen Institutionen hätten sich als nicht ausreichend erwiesen, und nur 
die Kegierung sei im Verein mit den Großbanken in der Lage, wirksam einzugreifen. 
Dieser Eingabe des Verbandes hat sich eine große Reihe von Körperschaften ange- 
schlossen und zwar: der Verband der Textilindustriellen in Chemnitz, der Verband der 
Mctallindustriellen in der Kreishauptmannschaft Dresden, der Verband Deutscher Jutbe- 
Industrieller G. m. b. H., Braunschweig, der Verband der Flaschenfabriken, Berlin W, 
der Verin Deutscher Zellstoff-Fabrikanten, Berlin W, der Fabrikanten-Verein der Spachtel- 
und Tamour-Industrie in Plauen, der Verband der Porzellan-Industriellen von Ober- 
sranken und Oberpfalz in Selb, der Deutsche Versicherungs-Schutzverband E. B. Verlin, 
der Erzgebirgische Posamentenverband in Annaberg, der Bergische Fabrikanten-Berband 
in Barmen, der Verband Sächsisch-Thüringischer Webereien E. V. in Leipzig, der Verein 
zur Wahrung gemeinsamer Inieressen der Ost-Lothringer Industrie in Forbach i. Lothr., 
der Deutsche Buchdrucker-Verein in Leipzig, die Gesamtvereinigung der Weißblech ver- 
atbeitenden Industriellen Deutschlands in Berlin, die Handelskammer zu Barmen, die 
Großherzogliche Handelskammer Bingen a. Rh., die Handelskammer zu Gera, die Handels- 
kammer für die preußische Oberlausitz zu Görlitz, die Handelskammer zu Halle, die Handeis- 
kammer für die Kreise Karlsruhe und Baden in Karlsruhe, die Handelskammer für das 
Herzogtum Oldenburg, die Handelskammer in Stolberg i. Röld., Kommerzienrat Adolf 
Deichsel in Myslowitz. 
Die Handelskammer zu Schweidnitz, welche gleichsalls auf die Eingabe Bezug 
nahm, betonte, daß es sich ihrer Beurteilung entziehe, wie weit die Anregungen des Ver- 
dandes praktisch durchführbar seien und ob der von ihm vorgeschlagenc Weg zu dem ge- 
wünschten Ziele führe. Sie sehe daher davon ab, im einzelnen Stellung zu den Anträgen 
# nehmen und beschränke sich darauf, die Bestrebungen grundsätzlich zu unterstützen. 
Neben dieser Eingabe des genannten Berbandes und der diese Eingabe unterstützen- 
den Organisationen lag der Kommission eine Eingabe des Zentralausschusses der Berliner 
laufmännischen, gewerblichen und industriellen Vereine vor, welche es für wünschenswert 
erklärte, daß die Reichsregierung eine Registrierung der deutschen Forderungen an feind-
	        
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