Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

524 G. Vergeltungsmaßregeln. 
liche Ausländer baldmöglichst unter Abwägung der von verschiedenen Seiten gemachten, 
Vorschläge und der entsprechenden Maßnahmen des feindlichen Auslandes durchführe, 
so daß für die Friedensverhandlungen Klarheit und Gewähr für die notwendige Si 
der deutschen Interessen gegenüber den ausländischen Schuldnern bestehe. 
Ferner lag der Kommission die Eingobe des Konlursverwalters beim Königlichen, 
Amtsgericht Berlin-Mitte Erfurth vor, der Abschrift einer Eingabe sandte, welche er 
an den Reichskanzler in Sachen der Sicherung der deutschen Forderungen an daos feind. 
liche Ausland gerichtet hatte, dessen Ausführungen sich aber im wesentlichen auf den Ge- 
danken beschränkten, daß es eine zwingende Notwendigkeit der Reichsregierung sei, für 
die betroffenen Exporteure schübend einzugreifen, ohne daß einzelne Vorschläge für diesen 
Schutz gemacht wurden. 
Eine weitere Eingabe des Kriegsausschusses der deutschen Industrie, Berlin, betraf 
Maßnahmen, betreffend die Sicherstellung der deutschen Außenstände im feindlichen 
Ausland und verlangte vor allem die Erfüllung der Forderungen, daß die Registrierung 
der deutschen Guthaben und Außenstände im feindlichen Ausland endlich in die Wege 
geleitet würde. Der Kriegsausschuß hatte als Anlage für seine Eingabe einen 78 Druck- 
seiten umfassenden Bericht über die gemeinschaftliche Beratung der Ausschüsse des Central= 
verbandes Deutscher Industrieller und des Bundes der Industriellen über die Sicherung 
der Auslandsforderungen beigefügt, ferner eine ausführliche an den Herrn Reichskanzler 
gerichtete Eingabe, in welcher eine große Reihe von Vorschlägen für die Sicherung der 
deutschen Rechte im Ausland gemacht wurden, und zwar eine Sicherung für die deutschen 
Bankguthaben und Depots gegenüber der Schädigung des Eigentums im feindlichen Aus- 
land, über die Gültigkeit von Verträgen und Schadensersatz bei deren Nichterfüllung, 
über Verzugsstrafen, Gefahrtragung, Gewährleistung, Zinsverluste, Kursverluste, gewerb- 
lichen Rechtsschutz und Verhältnis zu den Angestellten im Ausland. Als unbedingte Vor- 
aussetzung für den Schugtz der deutschen Außenstände sah der Kriegsausschuß die alsbaldige 
Registrierung dieser Forderungen an. 
Eine weitere Eingabe des Süddeutschen Exportvereins E. V. in Mannheim naym 
ebenfalls Bezug auf die Eingabe des Barmer Verbandes, betonte jedoch, daß die Forde- 
rung von 30 bis 40 Millionen der Mitglieder dieses Verbandes ein außerordentlich geringer 
Betrag sei, der zur Beurteilung dieser Frage ganz und gar nicht ausreiche, und daß es 
notwendig sei, zunächst eine Aufnahme der Forderungen selbst stattfinden zu lassen, damit 
man sich über die weiter erforderlichen Schrikte Rechenschaft geben könne. Der Verein 
sfügte gleichzeitig eine Anzahl Drucksachen bei, aus denen seine Stellungnahme ersicht- 
lich sei und wies insbesondere auf die Notwendigkeit hin, zur Frage des Rechtsschutzes 
der Forderungen besondere Gerichte unter neutralem Vorsitz zu schaffen. 
Der Berichterstatter weist darauf hin, daß die vorliegende Frage die Kommission 
schon einmal beschäftigt und damals zu dem Beschluß geführt hätte, diejenigen Peritionen, 
die sich auf eine Registrierung der Schulden und Forderungen an das feindliche Ausland 
bezogen, dem Herrn Reichskonzler zur Berücksichtigung und soweit sie weitergehende 
Maßnahmen betreffen, dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen. Bei den 
vorliegenden Eingaben müsse unterschieden werden zwischen dem von ihnen verfolgten 
Zweck. Der Verband zur Sicherung deutscher Forderungen an das feindliche Ausland und 
die vielen Organisationen, die sich ihm angeschlossen hätten, bezweckten unter Anlehnung 
an englische Gesetzesbestimmungen, über die aber nichts Authentisches mitgeteilt sei, eine 
Flüssigmachung der Auslandsforderungen schon während des Krieges. Demgegenüber 
könne darauf hingewiesen werden, daß auch Kriegskreditbanken in der Absicht gegründet 
worden seien, denjenigen Kaufleuten und Industriellen während des Krieges Kredit zu 
verschaffen, welche derartige Forderungen an das seindliche Ausland besäßen. Allerdinge 
würde in den Kreisen der Kaufmannschaft darüber geklagt, daß es sehr schwierig lei, die 
Forderungen ausreichend beliehen zu erhalten. Bei der Länge des Krieges und bei der 
Schwierigkeit, in welche die Ausfuhrindustrie durch die Verhältnisse des Krieges komme, 
cherung
	        
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