524 G. Vergeltungsmaßregeln.
liche Ausländer baldmöglichst unter Abwägung der von verschiedenen Seiten gemachten,
Vorschläge und der entsprechenden Maßnahmen des feindlichen Auslandes durchführe,
so daß für die Friedensverhandlungen Klarheit und Gewähr für die notwendige Si
der deutschen Interessen gegenüber den ausländischen Schuldnern bestehe.
Ferner lag der Kommission die Eingobe des Konlursverwalters beim Königlichen,
Amtsgericht Berlin-Mitte Erfurth vor, der Abschrift einer Eingabe sandte, welche er
an den Reichskanzler in Sachen der Sicherung der deutschen Forderungen an daos feind.
liche Ausland gerichtet hatte, dessen Ausführungen sich aber im wesentlichen auf den Ge-
danken beschränkten, daß es eine zwingende Notwendigkeit der Reichsregierung sei, für
die betroffenen Exporteure schübend einzugreifen, ohne daß einzelne Vorschläge für diesen
Schutz gemacht wurden.
Eine weitere Eingabe des Kriegsausschusses der deutschen Industrie, Berlin, betraf
Maßnahmen, betreffend die Sicherstellung der deutschen Außenstände im feindlichen
Ausland und verlangte vor allem die Erfüllung der Forderungen, daß die Registrierung
der deutschen Guthaben und Außenstände im feindlichen Ausland endlich in die Wege
geleitet würde. Der Kriegsausschuß hatte als Anlage für seine Eingabe einen 78 Druck-
seiten umfassenden Bericht über die gemeinschaftliche Beratung der Ausschüsse des Central=
verbandes Deutscher Industrieller und des Bundes der Industriellen über die Sicherung
der Auslandsforderungen beigefügt, ferner eine ausführliche an den Herrn Reichskanzler
gerichtete Eingabe, in welcher eine große Reihe von Vorschlägen für die Sicherung der
deutschen Rechte im Ausland gemacht wurden, und zwar eine Sicherung für die deutschen
Bankguthaben und Depots gegenüber der Schädigung des Eigentums im feindlichen Aus-
land, über die Gültigkeit von Verträgen und Schadensersatz bei deren Nichterfüllung,
über Verzugsstrafen, Gefahrtragung, Gewährleistung, Zinsverluste, Kursverluste, gewerb-
lichen Rechtsschutz und Verhältnis zu den Angestellten im Ausland. Als unbedingte Vor-
aussetzung für den Schugtz der deutschen Außenstände sah der Kriegsausschuß die alsbaldige
Registrierung dieser Forderungen an.
Eine weitere Eingabe des Süddeutschen Exportvereins E. V. in Mannheim naym
ebenfalls Bezug auf die Eingabe des Barmer Verbandes, betonte jedoch, daß die Forde-
rung von 30 bis 40 Millionen der Mitglieder dieses Verbandes ein außerordentlich geringer
Betrag sei, der zur Beurteilung dieser Frage ganz und gar nicht ausreiche, und daß es
notwendig sei, zunächst eine Aufnahme der Forderungen selbst stattfinden zu lassen, damit
man sich über die weiter erforderlichen Schrikte Rechenschaft geben könne. Der Verein
sfügte gleichzeitig eine Anzahl Drucksachen bei, aus denen seine Stellungnahme ersicht-
lich sei und wies insbesondere auf die Notwendigkeit hin, zur Frage des Rechtsschutzes
der Forderungen besondere Gerichte unter neutralem Vorsitz zu schaffen.
Der Berichterstatter weist darauf hin, daß die vorliegende Frage die Kommission
schon einmal beschäftigt und damals zu dem Beschluß geführt hätte, diejenigen Peritionen,
die sich auf eine Registrierung der Schulden und Forderungen an das feindliche Ausland
bezogen, dem Herrn Reichskonzler zur Berücksichtigung und soweit sie weitergehende
Maßnahmen betreffen, dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen. Bei den
vorliegenden Eingaben müsse unterschieden werden zwischen dem von ihnen verfolgten
Zweck. Der Verband zur Sicherung deutscher Forderungen an das feindliche Ausland und
die vielen Organisationen, die sich ihm angeschlossen hätten, bezweckten unter Anlehnung
an englische Gesetzesbestimmungen, über die aber nichts Authentisches mitgeteilt sei, eine
Flüssigmachung der Auslandsforderungen schon während des Krieges. Demgegenüber
könne darauf hingewiesen werden, daß auch Kriegskreditbanken in der Absicht gegründet
worden seien, denjenigen Kaufleuten und Industriellen während des Krieges Kredit zu
verschaffen, welche derartige Forderungen an das seindliche Ausland besäßen. Allerdinge
würde in den Kreisen der Kaufmannschaft darüber geklagt, daß es sehr schwierig lei, die
Forderungen ausreichend beliehen zu erhalten. Bei der Länge des Krieges und bei der
Schwierigkeit, in welche die Ausfuhrindustrie durch die Verhältnisse des Krieges komme,
cherung