Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

538 
G. Bergeltungsmaßregeln. 
  
  
Die einzelnen Forderungen 
sind nach solgenden Gruppen 
gelrennt in fsolgender Reihen- 
olge aufzuführen (dabei darf 
eine Forderung nur einmal 
aufgeführt werden): 
I. Forderungen aus akzep- 
tierten Wechseln sowie 
Regreßforderungen aus 
protestierten Wechseln 
und Schecks; 
Guthaben bel Banken 
und Sparkassen; 
III. Forderungen für ge- 
lieferte Waren; 
IV. Hypotheken und dal.; 
V. Forderungen aus Ver- 
sicherungsverträgen: 
A. Prämienforde- 
rungen, 
B. Ansprüche auf Ver- 
sicherungsleistung: 
a) Lebensversicherungen, 
II. 
a) Forde- 
rungen in 
fremder 
Währung 
Betrag 
(in der geschuldeten 
Währung) 
b) Forde- 
rungen in 
deutscher 
Währung 
Name (Firma)j, 
Wohnort (Sitz) 
(womöglich 
nähere Adresse) 
des Schuldners 
(bei Zisser IV 
auch Lage des 
Grundstücks 
Bei bereit 
fälligen 
Forderungen 
Fälligkeitstag 
(Nach den dor 
Kriegsaus- 
bruch maß- 
gebenden 
Rechtsvor- 
schriften, ohne 
Rücksicht auf 
Moratorien 
usw.) 
b) Transportoersicherungen, 
e) sonstige Versichcrungen. 
VI. Sonstige Geldforde- 
rungen. 
  
  
Beispielseintragung für den 1 
Anmeldebogen für England 
771. Fordertengen J#r ge- 
lieserte Waren 7 200 K. Smith ck Co. 
E 
Clasgono, 
George-Souare 
14. März 1914 
  
  
Summeder auf diesem Bogen 
angemeldeten Forderungen: 
  
  
  
  
  
Auf einen Anmeldebogen können soviel gegen ein und dasselbe Land gerichtete For- 
derungen angemeldet werden, als der Raum erlaubt. Sofern der Raum nicht für alle 
anzumeldenden Forderungen ausreicht, ist eine entsprechende Zahl Einlagebogen zu ver- 
wenden, die zu numerieren sind. Den Einlagebogen ist ein Umschlagbogen beizugeben, 
auf welchem nur die Vorderseite auszufüillen ist.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.