Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

L. Wiederherstellung vernichteter Standesregister, 
III. 
IV. 
V. 
WVI. 
Grundbücher und Grundbuchblätter. — 
Verordnungen verschiedenen Inhalts. 
Übersicht. 
U.Bel. über die Erneuerung vernichteter Standesregister v. 25. November 
1915 (RGBl. 779) 
Hierzu: 
Ausführungsbestimmungen v. 12. April 1916 (RGBl. 289) 
Verordnung, beir. die Wiederherslellung der durch Brand zerstörten Grund- 
bücher des Amtsgerichts in Nordenburg, v. 19. Januar 1915 (GS. 9) 
Verordnung, betr. die Wiederherstellung der gelegentlich des russischen Ein- 
falls zerstörten oder abhanden gekommenen Grundbücher der Amtsgerichte 
in Arys, Bialla, Johannisburg, Lyck, Marggrabowa, Pillkallen und Stallu- 
pönen, v. 31. August 1915 (GS. 132) . 
Verordnung, betr. die Wiederherstellung der gelegentlich des russischen Einfalls 
zerstörten oder abhanden gekommenen Grundbuchblätter des Amtsgerichts in 
Wischwill, v. J1. August 1915 (GS. 131) 
Beurkundung von Sterbefällen und Geburten 
1. Verordnung über die Beurkundung der Sterbefälle von Militärpersonen, 
die im Inland weder einen Wohnsib gehabt haben, noch dort geboren sind, 
v. 7. September 1915 (RöBl. 5803) 
.Verordnung über die Beurkundung der Sterbefälle von Militärpersonen, 
v. 18. Mai 1916 (RG Bl. 405) 
Hierzu: 
#) Bek. des Reichskanzlers über die Zuständigkeit zur Beurkundung der 
Sterbefälle von Militärpersonen, die im Inland weder einen Wohnsitz 
gehabt haben, noch dort geboren sind, v. 11. Sept. 1915 (RGBl. 584) 
b) Bek. des Reichskanzlers über die Zuständigkeit zur Beurkundung der 
Sterbefälle von Militärpersonen der Kaiserlichen Marine, die im In- 
lande weder einen Wohnsitz gehabt haben, noch dort geboren sind, 
v. 23. Mai 1916 (Röhl. 400) 
3. Bek. über die Beurkundung von Geburts= und Sterbefällen Deutscher im 
Ausland, v. 18. Januar 1917 (Rol. 55) 
1“" 
*4. Bek. über die Eintragung der Legitimation unehelicher Kinder von Kriegs- 
teilnehmern in das Geburtsregister v. 18. Januar 1917 (RE#l. 57) 
Anrechnung von Kriegsjahren 
1. Allerhöchster Erlaß, betr. die Anrechnung der Jahre 1914 und 1915 als 
Kriegsjahte, v. 7. September 1915 (RGBl. 599) 
2. Allerhöchster Erlaß, betr. die Anrechnung des Jahres 1916 als Kriegsjahr, 
v. 24. Januar 1916 (RGBl. 85) 
3. Allerhöchster Erlaß, betr. die Anrechnung eines Kriegsjahrs für Angehörige 
des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, die auf Befehl dem türkisch- 
italienischen Krieg 1911/12 oder dem Balkankrieg 1912/13 beigewohnt 
haben, v. 26. Juni 1916 (RGGBl. 655) 
4. Allerh. Erlaß, betr. die Anrechnung des Jahres 1917 als Kriegsjahr, v 
30. Januar 1917 (RGl. 149) 
Kriegsbuch. WBd. 5. 36 
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