634 M. Vaterländischer Hilfsdienst.
Die Vorschriften in Abs. 1, 2 beziehen sich nicht auf den Fall, daß ein bei elner Reilchs-,
Skaats-, Gemeinde= oder Kirchenbehörde angestellter oder beschäftigter Beamter zwecks
VBerwendung an einer anderen Dienststelle derselben Behörde oder im Dienste einer an-
deren Behörde versetzt oder vorübergehend abgeordnet wird.
8 7. Glbt ein in die Nachweisung Aufgenommener seine bisherige Tätigkeit auf
oder wechselt er seine Beschäftigungsstelle oder seine Wohnung, so hat er dies spätestens
am dritten darauf folgenden Werktag dem zuständigen Einberufungsausschusse mitzuteilen.
Dabei ist eine neue Tätigkeit, Beschäftigungsstelle oder Wohnung anzugeben. Ulber die
Meldung des Wohnungswechsels bestimmt das Kriegsamt, in Bayern, Sachsen und Würt
temberg das Kriegsministerium das Nähere.
8 8. Die Vordrucke für die Meldekarten stellt das Kriegsamt, in Bayern, Sachsen
und Württemberg das Kriegsministerium den Ortsbehörden zur Verfügung.
Die den Ortsbehörden durch die Aufstellung der Nachweisungen und durch die
späteren Meldungen und Mitteilungen (§s 6, 7) nachweislich entstandenen Kosten trägt
das Reich. Sie sind bei dem vom Kriegsamt, in Bayern, Sachsen und Württemberg vom
Kriegsministerium zu bezeichnenden Einberusungsausschusse vierteljährlich anzufordern.
§ 9. Die Landeszentralbehörden bestimmen, welche Stellen als Ortsbehörden im
Sinne dieser Verordnung gelten.
§ 10. Mit Gesängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark
wird bestraft, wer bei der Meldung (§§ 2, 3, 56 Abs. 1) wissentlich unwahre Angaben macht.
Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft, wer die
in §5 2, 3, 6, 7 vorgeschriebenen Meldungen oder Mitteilungen schuldhaft unterläßt.
§ 11. Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung (2. 3.) in Kraft.
Anlage
Meldekarte für Hilfsdienstpflichtige
Staat: ......... . . .. . ..... ..... . . . .. „Gemeinde: ... . ..... . . . . . ... . ... ... . . . . ..
1. Familienname: . . . ....... . . . . . . .. . . . . . . . . . .. „Borname: ... . ..... ........ ...
2. Wohnung: Gemeinden ,.....·........... StraßeNk....
Z.Geborenam(Tag,Monat,Jat)k):............................
4.Fami1ienstand:ledig,verheiratet,verwitwet,geschieden.GnmsseavesssWJ
b.ZahidetimHaushaltlebendenKindetunteklösaht............
6. Welche Verusstätigkeit üben Sie gegenwärlig aus .. . .. .. .. .... .. ..
7. Stellung im Beruf: selbständig, Betriebsinhaber, Meister, Hausgemerbotreitender,
Angestellter, Werkmeister, Geselle, Arbeiter, Heimarbeiter „
(Zutreffendes unterstreichen.)
8. Art und Name des Betriebs (Geschäfte usw)90.)0
9. Sitz des Betriebs (Geschäfts usw.): Gemeinden Straße Nt. . . ...
10. Tag des Eintritts in diesen Betrieb (Geschäst uswp..)): ..
11. Gelernter Beruf: ...... . ................. ................. . .. .. . ...·
12. Besondere Fachkenntniseee
13. Besondere Sprachkenntnise . -- ..
14. Melden Sie sich hiermit freiwillig zum vaterländischen Hilfsdienst? .... .. .. . ..
Würden Sie Arbcit in der Landwirtschaft anderer Arbeit vorziehen? ...... . ...·
15. Etwaige schwere Gebrechen .. . .
16. Besondere Bemerkungen — ... . . ..
EIII—
——5———————————————————————801—————.—..——.————————
.................... ,den1917.
Unterschrift:................................. '.....