bekannt, um in Bezug auf sie einen solchen Schritt wagen zu können. In der
Stille hatte allerdings Luthers Lehre durch das ganze Land hindurch die Herrschaft
gewonnen, allein der öffentlichen Anzeichen gab es noch wenige, da jede
lautere Kundgebung derselben bisher mit Strenge niedergehalten worden war.
So fand der junge Fürst gar manches Bedenken, den eindringlichen Mahnungen
des muthigen Landgrafen nachzugeben.
Weit minder zurückhaltend zeigte sich Markgraf Johann. Kaum hatte er
die Herrschaft angetreten, so erklärte er sich offen für die Augsburger Confession
ohne weitere Rücksicht auf das seinem Vater gegebene Versprechen. Auch theilte
er die Ansicht seines Bruders über die Gefährlichkeit des Schrittes nicht. Ganz
im Gegentheil glaubte er wesentlichen Vortheil in dem schleunigen Ergreifen der
neuen Richtung zu sehen. Johann war kein Glaubenseiferer; obwohl er mit
aufrichtiger und redlicher Gesinnung das Lutherthum ergriffen hatte, unterschied
er sehr wohl die Grenzen geistlicher und weltlicher Macht, und nahm die letztere
bei allen aus den Kirchenspaltungen hervorgegangenen Streitigkeiten auf das
Entschiedenste in Anspruch, wogegen es ihm nie einfiel, Jemandem in Glaubens=Artikeln
Zwang anzulegen. Daher bewies er sich stets duldsam und bedrängte
seine katholischen Unterthanen ihres Glaubens wegen nicht. Johann trug kein
Bedenken, sich unverzüglich an die Schmalkaldischen Verbündeten anzuschließen,
stief jedoch in Bezug auf den Eintritt in den Bund auf Schwierigkeiten. Diese
kamen von Seiten der Herzöge Georg von Sachsen und Braunschweig und selbst
von seinem Bruder, dem Kurfürsten. Jene beriefen sich auf ein Bündniß, welches
Joachim I. mit ihnen und dem Erzbischofe von Magdeburg in Halle zur
Erhaltung der römisch-katholischen Religion geschlossen hätte. Der Markgraf
entgegnete mit vollem Rechte, daß er an das, was sein Vater mit ihnen in
Religionsangelegenheiten verabredet hätte, nicht gebunden sei. Joachim's Einwurf
dagegen war begründeter. Beide Brüder hatten bei ihrem gemeinschaftlichen
Regierungsantritt einen Vertrag abgeschlossen, es sollte sich keiner von
ihnen in ein Bündniß einlassen, welches dem andern zum Nachtheil gereichen
könnte; daß aber der Anschluß an die Schmalkaldener bedenkliche Folgen haben
konnte, ließ sich nicht ganz ableugnen. Zwar gab die Auslegung des Vertrages
zu verschiedenen Erörterungen Anlaß, doch endete die Unterhandlung damit, daß
sowohl Johann, als auch der treue Anhänger der Sache Luthers, Markgraf
Georg von Anspach, trotz aller Anhänglichkeit an die protestantischen Glaubensgenossen
das Bündniß zu unterzeichnen Bedenken trugen.
Nichtsdestoweniger wirkte Joachim II. unablässig für den Fortschritt der
protestantischen Sache in seinen Landen, wenn auch mehr auf Umwegen als
durch selbstständiges Eingreifen. Er hinderte Niemanden, sich offen für den
lutherischen Glauben zu bekennen, und veranlaßte so mehrere seiner bedeutendsten
Städte, wie Cottbus (1537) und bald darauf Frankfurt, lutherische Prediger
an ihre Kirchen zu berufen. Viele andere folgten diesem Beispiele. —
Gleichwohl zögerte Joachim II. mit seiner persönlichen Entscheidung in dieser