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durch sie repräsentierten Stadt auf. In den meisten
Städten wird die Landstandschaft vom Bürger-
meister allein ausgeübt, der regelmässig an In-
struktionen des Rates oder des Bürgerausschusses
nicht gebunden ist, sondern über seine landtäg-
liche Tätigkeit. den städtischen Organen lediglich
Bericht zu erstatten hat. . Jedoch hat nach einigen
Stadtverfassungen der Bürgermeister Verhaltungs-
massregeln vom Rat und Bürgerausschuss entgegen
zu nehmen. In manchen Städten hat nicht der
Bürgermeister die Landtagsvertretung, sondern der
Magistrat, und dieser kann einen beliebigen Depu-
tierten aus seiner Mitte senden. Die Stadt Rostock
hat sich durch Revers vom 30. November 1794
der Ritter- und Landschaft gegenüber verpflichtet,
jedesmal einen Bürgermeister zum Landtagsdepu-
tierien zu ernennen, »es wäre denn, dass eine, in
ihrer Macht nicht stehende Unmöglichkeit dagegen
obwalte.«
Landstandschaft haben im Grossherzogtum
Mecklenburg - Schwerin die beiden Seestädte
Rostock und Wismar, ferner die 40 Landstädte,
namentlich 20 im mecklenburgischen Kreise und
20 im wendischen Kreise. Die Seestadt Wismar
ist mit ihren Kämmerei-und Hebungsgütern erst zum
1. Juli 1897 in den ständischen Verband eingetreten.
Dritter Titel: Die Gliederung der Stände.
Erste Unterabteilung: Das Korps der Ritter- und
Landschaft.
$ 36.
Die Landstände bilden eine einheitliche Kor-
poration, das Korps der Ritter- und Landschaft.
Dieses Korps steht als eine, die ständischen Rechte