Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

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durch sie repräsentierten Stadt auf. In den meisten 
Städten wird die Landstandschaft vom Bürger- 
meister allein ausgeübt, der regelmässig an In- 
struktionen des Rates oder des Bürgerausschusses 
nicht gebunden ist, sondern über seine landtäg- 
liche Tätigkeit. den städtischen Organen lediglich 
Bericht zu erstatten hat. . Jedoch hat nach einigen 
Stadtverfassungen der Bürgermeister Verhaltungs- 
massregeln vom Rat und Bürgerausschuss entgegen 
zu nehmen. In manchen Städten hat nicht der 
Bürgermeister die Landtagsvertretung, sondern der 
Magistrat, und dieser kann einen beliebigen Depu- 
tierten aus seiner Mitte senden. Die Stadt Rostock 
hat sich durch Revers vom 30. November 1794 
der Ritter- und Landschaft gegenüber verpflichtet, 
jedesmal einen Bürgermeister zum Landtagsdepu- 
tierien zu ernennen, »es wäre denn, dass eine, in 
ihrer Macht nicht stehende Unmöglichkeit dagegen 
obwalte.« 
Landstandschaft haben im Grossherzogtum 
Mecklenburg - Schwerin die beiden Seestädte 
Rostock und Wismar, ferner die 40 Landstädte, 
namentlich 20 im mecklenburgischen Kreise und 
20 im wendischen Kreise. Die Seestadt Wismar 
ist mit ihren Kämmerei-und Hebungsgütern erst zum 
1. Juli 1897 in den ständischen Verband eingetreten. 
Dritter Titel: Die Gliederung der Stände. 
Erste Unterabteilung: Das Korps der Ritter- und 
Landschaft. 
$ 36. 
Die Landstände bilden eine einheitliche Kor- 
poration, das Korps der Ritter- und Landschaft. 
Dieses Korps steht als eine, die ständischen Rechte
	        
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