163
Zeitpachthöfe (weltliche Bauten). In geistlichen
Bausachen (d.h. bei Bauten auf Kirchen, Pfarren
und Küstereien landesherrlichen Patronats) hat der
Baubeamte nur ein votum consultativum. Aus-
führende Behörde in diesen Fällen ist das Amt
(als Patronatsbehörde), nicht die Amtsbaubehörde.
Beratende Stimme hat der Baubeamte ferner in
den Angelegenheiten der Baupolizei (Begut-
achtung von Bauplänen usw.). Die Anordnung
und Leitung der Wasserbausachen liegt aus-
schliesslich in den Händen des Baubeamten. Je
nachdem bauliche Interessen der Forstbehörden
oder der Forst- und Amtsbehörden gemeinsam in
Frage stehen, werden die Baubeamten mit den
Vorständen der Forstbehörden ($ 74 d. W.) oder
mit ihnen und den Mitgliedern der Amtsbehörden
als Forstbaubehörde oder als Amtsforstbaubehörde:-
tätig. Den DBaubeamten ist Nebenerwerb unbe-
schränkt gestattet. Ihnen pflegen die Bauten der
Haushaltsverwaltung gegen besondere Vergütung
übertragen zu werden.
Für geometrische Arbeiten, Vermessung und'
Einteilung der Feldmarken, Grenzregulierung,
kulturtechnische Angelegenheiten u. dergl. sind im
zwölf Distrikten Distriktsingenieure tätig, die über
die Ämter verteilt sind, und gemeinsam: mit den'
Mitgliedern der Amtsbehörden als Organe der
Verwaltung fungieren.
Zweite Unterabteilung: Die Forstbehörden..
8 74.
Die lokale Verwaltung der Forsten geschahi
früher allgemein durch Revierförster: Über ihnen:
119: