Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

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109600 M. aus der Verwaltung der grossen 
Lewitz-Wiesen und 26000 M. Beitrag des Gross- 
herzoglichen Haushaltess zu den Domanialver- 
waltungskosten) auf 3 515 760 M. vergrössert. Die 
Ausgaben der Hauptkammerkasse belaufen sich auf 
980 460 M. (darunter 660 250 M. für weltliche — 
Domanial — Bauten, geistliche — Kirchen und 
Piarren — Bauten und Wasserbauten), so dass als 
Nettoerträgnisse des Domaniums 2535 300 M. an 
die Renterei gehen. 
Die Einnahme der Forstinspektionen und Ober- 
förstereien ist mit 3593290 M. veranschlagt, 
darunter 3068890 M. für Holz und Lohe, 196 200 M. 
für verpachtete Jagden und verkauftes Wild. Die 
Ausgaben betragen nach dem Voranschlage 
1 926 230 M., darunter 570 360 M. für Besoldungen 
und 569 560 M. Werbungskosten für Waldprodukte. 
An die Hauptforstkasse ist der verbleibende Über- 
schuss von 1 667 060 M. abzuliefern. Die Haupt- 
forstkasse erhöht den Überschuss durch eigene 
Einnahmen auf 1673300 M. Nach Abzug der 
Zentralverwaltungskosten (darunter 135 960 M. für 
Forstbauten) gelangen an die Renterei als Netto- 
überschuss der Forstverwaltung aus der llaupt- 
forstkasse 1 666 180 M. 
Zum Hausgut gehört ferner der Domanial- 
kapitalfonds, dessen Vermögen gegenwärüg rund 
75 030 000 M. beträgt. Über die Verwaltung und 
Aufgaben des Domanialkapitalfonds vergl. $ 20 d. 
W. Die Nettoergebnisse des Fonds werden gleich- 
falls, als Bestandteil des Herrschaftsvermögens, 
der Renterei zugeführt. Sie sind für 1907/03 auf 
1050 000 M. veranschlagt.
	        
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