Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

239 
triebskosten der Ämter, zum Gemeindewesen wird 
die Hälfte der wirklichen Kosten; für die Amts- 
und Polizeiverwaltung, für die Armenpflege, die 
Medizinalpolizei, das Versicherungswesen, für den 
Zuschuss zu den Amtsschulkassen werden die 
vollen Ausgaben der Domanialämter grundleglich 
gemacht und nach den beiderseitigen Bevölkerungs- 
zahlen zwischen Domanial- und Haushaltsver- 
waltung verteilt. Der Beitrag wird je auf 5 Jahre 
berechnet und bezahlt. Er beträgt für 1904/09 
jährlich 26 000 M. und fliesst in die Hauptkammer- 
kasse. b) Die ordentliche Hufensteuer und das 
Nezessariengeld des L. G. G. E.V. (85 99, 107 
d. W.) mit 17 459,64 M. und der Anteil an dem 
nach der Steuervereinbarung von 1870 (8 113 d. 
W.) aus der Renterei an die Landessteuerkasse zu 
leistenden Aversionale mit 6 230,70 M. (bei !%/,0 
Edikt).. Beide Zahlungen von zusammen rund 
23 690 M. fliessen in die Renterei. c) die Beiträge 
zu den Kosten des Landarbeitshauses (8 110 d. 
W.). Die Zahlung (für 1907/03 : 7 120 M.) fliesst 
in die Renterei. 
Der Ertrag der Haushaltsforsten ist nach Abzug 
der Verwaltungskosten für 1903/09 auf 207 000 M. 
veranschlagt. Im ganzen bilanziert der Etat der 
Haushaltsverwaltung für 1903/09 in Einnahme mit 
1486 000 M. Die Ausgaben sind für 1903/09 auf 
die gleiche Summe veranschlagt, davon entfallen 
auf die Oberste Verwaltungsbehörde 175 700 M., 
auf die Hofverwaltung 1 310 300 M. Die Ausgaben 
der Hofverwaltung erstrecken sich insbesondere 
auf das Hofmarschallamt, das Kabinctt, die Hlof- 
geistlichkeit, den Marstall, das Hofjagdamt, Reisen. 
Ausser der Bestreitung des Haushaltes des Gross-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.