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triebskosten der Ämter, zum Gemeindewesen wird
die Hälfte der wirklichen Kosten; für die Amts-
und Polizeiverwaltung, für die Armenpflege, die
Medizinalpolizei, das Versicherungswesen, für den
Zuschuss zu den Amtsschulkassen werden die
vollen Ausgaben der Domanialämter grundleglich
gemacht und nach den beiderseitigen Bevölkerungs-
zahlen zwischen Domanial- und Haushaltsver-
waltung verteilt. Der Beitrag wird je auf 5 Jahre
berechnet und bezahlt. Er beträgt für 1904/09
jährlich 26 000 M. und fliesst in die Hauptkammer-
kasse. b) Die ordentliche Hufensteuer und das
Nezessariengeld des L. G. G. E.V. (85 99, 107
d. W.) mit 17 459,64 M. und der Anteil an dem
nach der Steuervereinbarung von 1870 (8 113 d.
W.) aus der Renterei an die Landessteuerkasse zu
leistenden Aversionale mit 6 230,70 M. (bei !%/,0
Edikt).. Beide Zahlungen von zusammen rund
23 690 M. fliessen in die Renterei. c) die Beiträge
zu den Kosten des Landarbeitshauses (8 110 d.
W.). Die Zahlung (für 1907/03 : 7 120 M.) fliesst
in die Renterei.
Der Ertrag der Haushaltsforsten ist nach Abzug
der Verwaltungskosten für 1903/09 auf 207 000 M.
veranschlagt. Im ganzen bilanziert der Etat der
Haushaltsverwaltung für 1903/09 in Einnahme mit
1486 000 M. Die Ausgaben sind für 1903/09 auf
die gleiche Summe veranschlagt, davon entfallen
auf die Oberste Verwaltungsbehörde 175 700 M.,
auf die Hofverwaltung 1 310 300 M. Die Ausgaben
der Hofverwaltung erstrecken sich insbesondere
auf das Hofmarschallamt, das Kabinctt, die Hlof-
geistlichkeit, den Marstall, das Hofjagdamt, Reisen.
Ausser der Bestreitung des Haushaltes des Gross-