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Bestand des Schuldentilgungsfonds (Johannis 1907)
mit 1471893 M., so dass als Schuldenstand
23 782 607 M. verbleiben. In den 3 Jahren 1904/07
hat der Schuldenstand eine Abnahme von
1215900 M. erfahren. Zur Kapitalsrückzahlung
sind ausser den in der Eisenbahnannuitäit von
960000 M. enthaltenen Kapitalabträgen 545 346,33 M.
aus Mitteln der Renterei verwandt.
Anhangsweise sei noch erwähnt, dass von der
Renterei Fonds in Höhe von (Johannis 1907)
6 218300 M. verwaltet werden, welche beson-
deren, nicht rein landesherrlichen Verwaltungs-
zwecken dienen, so der Kirchenfonds (8 150 d.
W.), der Schulfonds ($ 165 d. W.), der Pfarrauf-
besserungsfonds (8 150 d. W.), die Aktiva der
Domanialhauptschulkasse ($ 162 d. W.).
Drittes Kapitel: Die ständischen Finanzen. Der Land-
kasten.
S 107.
Die Stände sind, als öffentlich-rechtliche Kor-
porationen, von jeher im Besitze eigenen Ver-
mögens gewesen. Im Jahre 1621 ist die noch
jetzt bestehende ständische Kasse, der Landkasten,
begründet worden, die ohne jede landesherrliche
Kontrolle unter Leitung des Engeren Ausschusses
verwaltet wird ($ 16 d. W.). Der Landkasten war
ursprünglich hauptsächlich die Sammelstelle für
die zu Zwecken der Tilgung landesherrlicher
Schulden von den Ständen aufgebrachten Gelder.
Seit dem L.G.G.E.V. hat der Landkasten diese
Funktion verloren. Er ist zwar noch Sammelstelle
für die ritterschaftliche Hufensteuer ($ 99 d. W.)
geblieben, aber doch derart, dass er die aufge-