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sität und deren Instituten, an Strafanstalten usw.)
6 424 328,37 M., insgesamt 22 277 030,47 M. Die
Schulden werden teils mit 34%, teils mit 4%
verzinst und mit 2% jährlich amortisiert. Jo-
hannis 1908 belief sich die Höhe der Schulden auf
5 505 066,14 M. + 3848 667,73 M. + 4797 463,23 M.
— 14151197,15 M. Zu ihrer Verzinsung sind
553 019,89 M., zu ihrer Tilgung 337 364,53 M., zu-
sammen also 940 384,47 M. nach dem Etat für
1908/09 erforderlich. Erwähnt sei, dass die Kapi-
talien auf Namenschuldverschreibungen der Gross-
herzoglichen Schuldentilgungskommission ange-
lichen sind.
Sechstes Kapitel: Anhang.
Erster Titel: Das Nebeneinanderbestehen
dreier Faktoren in der Finanzverwaltung.
$ 116.
In der mecklenburgischen Finanzverwaltung
finden wir also drei Faktoren: die Landcsherr-
schaft, die Stände und den Staatsfiskus. Sie stehen
sich als drei durchaus selbständige Rechtssubjckte
gegenüber. Zwischen ihnen sind Rechtsgeschäfte
und Prozesse möglich. Unmöglich aber sind
Rechtsgeschäfte und Prozesse zwischen den ein-
zelnen Bestandteilen einer und derselben Ver-
ınögensmasse, also z. B. zwischen dem Domanial-
vermögen und dem Haushaltsvermögen. Die drei
Faktoren teilen sich in die Aufgabe, die im
modernen Staate der Staatskasse obliegen.
Zur Wiederholung und Übersicht der vor-
stehenden Ausführungen diene ein Schema:
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