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Zweite Unterabteilung: Pflege von Kranken und
Gebrechlichen.
8 141.
Für die Anstaltsbehandlung Geisteskranker mit
Ausnahme jugendlicher Idioten dienen die Lan-
desirrenanstalten Sachsenberg und Gehls-
heim (Statute vom 11. Mai 1896, abgeändert durch
V.O. vom 7. Juni 1902). Sie sind zugleich Heil-
anstalt und Pflegeanstalt.e. Die Mittel der Anstalten
bestehen aus den für die Kranken gezahlten Ver-
pflegungsgeldern, dem Ertrage ihrer eigenen Wirt-
schaft und Zuschüssen der Renterei 1907/08 für
Sachsenberg: 72 920 M.; für Gehlsheim: 72400 M.).
Die Zahl der Insassen betrug in Sachsenberg (am
15. Oktober 1907) 562 (davon 281 männliche und
281 weibliche), in Gehlsheim (am 1. November
1906) 318 (davon 179 männliche und 139
weibliche).
Jugendliche Idioten werden in die Bildungs-
und Pflegeanstalt für geistesschwache
Kinder zu Schwerin aufgenommen (Statut vom
19. Oktober 1896, abgeändert durch Bek. vom
5. Dezember 1902). Die Mittel der Anstalt be-
stehen aus den für die Kinder gezahlten Ver-
pflegungsgeldern, den Erträgen der eigenen Wirt-
schaft und etatmässigen Zuschüssen aus allge-
meinen Landesmitteln (für 1907/08: 83 000 M. aus
der Landessteuerkasse). Die Zahl der Zöglinge
und Pfleglinge betrug (am 1. Dezember 1907):
154 (83 Knaben und 71 Mädchen).
Zur Aufnahme Blinder dient die Blinden-
anstalt zu Neukloster, mit der eine Arbeitsstätte
für arbeitsfähige Blinde verbunden ist (Bek. vom