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Vierte Unterabteilung: Die Schullehrer.
Erster Unterabschnitt: Die Ausbildung und An-
stellung der Lehrer.
8 161.
Die Domaniallandschullehrer empfangen ihre
Ausbildung auf dem Lehrerseminar zu Neukloster
(gestiftet 1782). Mit dem Seminar ist eine Prä-
parandenanstalt verbunden, auf der die angehen-
den Seminaristen ihre erste Vorbereitung und An-
leitung zu ihrem Berufe erhalten. Der Kursus der
Präparandenanstalt ist auf drei Jahre berechnet.
Nach Ablauf dieser Zeit wird mit den Präparanden
die Abgangs- oder Assistentenprüfung vorge-
nommen (zu der jedoch auch solche jungen Leute
zugelassen werden, die nicht in dem Präparandum
zu Neukloster unterrichtet sind). Das Bestehen
dieser Prüfung berechtigt zur Verwendung als
Assistent im- Schuldienste. Nach Absolvierung der
— auf drei Jahre berechneten — Assistentenzeit
treten die jungen Leute in das Seminar ein, um
am Schlusse ihrer Ausbildung daselbst mit dem
Bestehen der Entlassungsprüfung (Prüfungsordnung
vom 4. Oktober 1899) die Anstellungsfähigkeit in
den evangelisch - lutherischen Volks- und Bürger-
schulen des Grossherzogtums zu erhalten. \WVer,
ohne Zögling des Seminars zu Neukloster gewesen
zu sein, die gleiche Anstellungsfähigkeit erwerben
will, muss die sogen. Extraneerprüfung bestchen.
Die Lehrer der Domaniallandschulen müssen aus-
nahmslos die Entlassungs- oder die Extrancer-
prüfung in Neukloster bestanden haben.
Die Anstellung der Lehrer erfolgt ausschliess-
lich durch den Landesherrn.