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der Regel beschafft durch die Zinsen des ge-
sammelten Fonds und durch halbjährliche Beiträge
der Mitglieder, in Fällen ungewöhnlicher Kalamität
durch Aufnahme von Anleihen auf den Kredit der
Anstalt und durch Ausschreibung ausserordent-
licher Beiträge. Die Versicherungssumme betrug
am 1. Oktober 1907 über 212 Millionen Mark. Im
1. April 1907
30. März 19083
450 000 Mark Brandentschädigungsgelder gezahlt.
Die Städte des mecklenburgischen,
wendischen und stargardschen
Kreises sind zu einer Brandversicherungsge-
sellschaft verbunden (gegründet 1785; »Neue Ge-
Setze« vom 23. Juni 1866, abgeändert durch V.O.
V.O. vom 5. April 1871, 13. Dezember 1871;
18. Juli 1872, 10. Februar 1877, 4. Juni 1831,
18. Dezember 1882, 27. Januar 1885, 23. Oktober
1886, 8. Mai 1888, 29. Oktober 1890, 13. Juli 1892,
29. Mai 1894, 20. Juni 1901, 15. Dezember 1903,
21. August 1905, 19. Januar 1906). Die Gescll-
schaft beruht auf Gegenseitigkeit und versichert
sämtliche statutenmässig zum Beitritt zugelassenen
Eigentümer von Gebäuden gegen die Be-
schädigung oder Zerstörung derselben durch
Feuer. Die Vereinigung erstreckt sich auf alle
Städte der beiden Grossherzogtümer, die Flecken
können aufgenommen werden. Die versicherten
Gebäude dürfen nicht gleichzeitig bei einer
anderen Anstalt versichert sein. Die Verwaltung
liegt — unter Oberaufsicht des Ministeriums des
Innern — in den Händen eincs Generaldircktoriums
(das ist das Korps der verbundenen Städte), dessen
Organe die Vorderstädte ($ 37 d. W.). bilden, und
wurden über
Rechnungsjahre