Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

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der Spezialdirektionen (das ist der Magistrat jeder 
rezipierten Stadt). Die Bedürfnisse der Gesell- 
schaft werden durch Beiträge der Versicherten 
aufgebracht. Die Versicherungssumme der Gesell- 
schaft betrug (Ostern 1907) über 120 Millionen 
Mark (darunter in Mecklenburg-Schwerin fast 111 
Millionen Mark). Brandschädengelder sind im 
Jahre 1907 in Höhe von über 300 000 Mark ver- 
teilt. In Angelegenheiten der Brandversicherungs- 
gesellschaft finden alljährlich im Frühjahr und im 
Herbst Konvente der Landstädte ($ 51 d. W.), 
sog. Brandkonvente, statt. 
Die Seestädte Rostock und Wismar haben 
eigene Brandkassen für sich (Versicherungs- 
summen im Jahre 1907: 95 Millionen Mark und 
26 Millionen Mark; gezahlte Brandschädengelder 
im Jahre 1907: 8835,94 M. und 39 295 M.). 
Die ritterschaftlicheBrand-Ver- 
sicherungsgesellschaft (errichtet 1781, 
neue Satzungen vom 5. Januar 1905) mit dem 
Sitze in Rostock umfasst die beiden Grossherzog- 
tümer mit Einschluss des Fürstentums Ratzeburg. 
Gegenstand ihrer Versicherung sind insbesondere 
die Gebäude im Bereiche der ritterschaftlichen 
Güter, der Klostergüter, der Rostocker Distrikts- 
güter und der städtischen Kämmerei-, Hospital- 
und Ökonomiegüter. Die Verwaltung der Gesell- 
schaft wird — unter Oberaufsicht des Ministeriums 
des Innern — geführt. durch den Vorstand und 
den Engeren Ausschuss von Ritter- und Land- 
schaft als Aufsichtsbehörde. Von den Mitgliedern 
der Gesellschaft werden feste Vorprämien und, 
nach Bedarf, Nachschüsse erhoben. Die Ver- 
sicherungssumme beträgt gegenwärtig rund 364
	        
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