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der Spezialdirektionen (das ist der Magistrat jeder
rezipierten Stadt). Die Bedürfnisse der Gesell-
schaft werden durch Beiträge der Versicherten
aufgebracht. Die Versicherungssumme der Gesell-
schaft betrug (Ostern 1907) über 120 Millionen
Mark (darunter in Mecklenburg-Schwerin fast 111
Millionen Mark). Brandschädengelder sind im
Jahre 1907 in Höhe von über 300 000 Mark ver-
teilt. In Angelegenheiten der Brandversicherungs-
gesellschaft finden alljährlich im Frühjahr und im
Herbst Konvente der Landstädte ($ 51 d. W.),
sog. Brandkonvente, statt.
Die Seestädte Rostock und Wismar haben
eigene Brandkassen für sich (Versicherungs-
summen im Jahre 1907: 95 Millionen Mark und
26 Millionen Mark; gezahlte Brandschädengelder
im Jahre 1907: 8835,94 M. und 39 295 M.).
Die ritterschaftlicheBrand-Ver-
sicherungsgesellschaft (errichtet 1781,
neue Satzungen vom 5. Januar 1905) mit dem
Sitze in Rostock umfasst die beiden Grossherzog-
tümer mit Einschluss des Fürstentums Ratzeburg.
Gegenstand ihrer Versicherung sind insbesondere
die Gebäude im Bereiche der ritterschaftlichen
Güter, der Klostergüter, der Rostocker Distrikts-
güter und der städtischen Kämmerei-, Hospital-
und Ökonomiegüter. Die Verwaltung der Gesell-
schaft wird — unter Oberaufsicht des Ministeriums
des Innern — geführt. durch den Vorstand und
den Engeren Ausschuss von Ritter- und Land-
schaft als Aufsichtsbehörde. Von den Mitgliedern
der Gesellschaft werden feste Vorprämien und,
nach Bedarf, Nachschüsse erhoben. Die Ver-
sicherungssumme beträgt gegenwärtig rund 364