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zur Anwendung gebracht, d. h. die ursprünglich
von Privateisenbahngesellschaften erbauten Bahn-
linien angekauft und in landesherrliche Verwaltung
übernommen. Die dem öffentlichen Verkehr dienen-
den Strecken der Staatsbahnen haben gegenwärtig
eine Länge von 1 148,6 km, davon 447 km Haupt-
bahnen, 646,6 km Nebenbahnen und 55 km teils
vollspurige, teils schmalspurige Kleinbahnen.
Ausserdem sind im Betriebe: die 42 km lange
Eisenbahnfährenstrecke Warnemünde—Gjedser mit
2 Radfähren und 2 Doppelschraubenfähren, die
mit der dänischen Staatsbahn gemeinschaftlich be-
trieben werden, 27,5 km nicht dem öffentlichen
Verkehre dienende Anschlussbahnen und eine
9,6 km lange Kraftwagenlinie. Von den Bahnen
liegen 88,9 km im Grossherzogtum Mecklenburg-
Strelitz, 1,3 km im Königreich Preussen und
6,9 km im Gebiet der Hanscstadt Lübeck. Die
Privatbahnen haben eine Länge von nur 11,8 km.
Auf mecklenburg -schwerinschem Gebiete licgen
ferner 155,5 km Bahnstrecken der königlich preu-
ssischen Eisenbahnverwaltung. Aufsichtsbehörde
für die im Gebiete des Grossherzogtums belezenen
Privatbahn- und Bahnstrecken der preussischen
Staatseisenbahnen ist das Eisenbahnkommissariat
zu Schwerin (Bek. vom 8. April 18355). Die
mecklenburgischen Staatsbahnen (»Grossherzog-
liche Friedrich Franz - Eisenbahn«) stehen unter
der zentralen Verwaltung und Leitung der General-
eisenbahndirektion zu Schwerin (Beck. v. 29. Jan.
1890 betr. Organisation der Grossherzoglichen
Eisenbahnverwaltung, abgeändert durch V.O. V.O.
vom 15. Februar 1901 und 19. Januar 1906). Ober-
aufsichtsbehörde ist das Ministerium des Innern.