412
graphenverwaltung ($ 82 d. W.), ressortieren zum
Finanz-Ministerium. Im Grossherzogtum waren
1907 vorhanden: 15 Postämter I. Klasse, 17 Post-
ämter II. Klasse, 41 Postämter III. Klasse und 176
Postagenturen, ferner 2 Telegraphenämter I. Klasse.
Zur Ausführung des Reichs-Telegraphenwege-
gesetzes vom 18. Dezember 1899 ist verordnet
worden, dass Entschädigungsansprüche bei den
Domanialämtern, ritterschaftlichen Polizeiämtern
und Stadtmagistraten geltend zu machen, und dass
von diesen Behörden die Entschädigungen vor-
läufig festzusetzen sind -(A. V. vom 30. Januar
1900, Bek. vom 26. Februar 1900).
Viertes Kapitel: Landwirtschaft.
Erster Titel: Einleitung.
$ 178.
Von jeher ist Mecklenburg ein Ackerbau trei-
bendes Land gewesen. Anlangend die Verteilung
des Grund und Bodens, so überwiegt der Gross-
grundbesitz (über 100 ha). Im Jahre 1895 wur-
den 60% der landwirtschaftlich genutzten Fläche
im Grossbetrieb bewirtschaftet. Fast °/, dieser
Grossbetriebe entfielen auf das Gebiet der Ritter-
schaft. In neuester Zeit sind energische Versuche
gemacht worden, durch innere Kolonisation den
Grossbetrieb zugunsten des Kleingrundbesitzes zu
reduzieren. Wenn auch diese Versuche im Do-
manium den gewünschten Erfolg gezeitigt haben,
so ist doch im Gebiete der Ritterschaft eine Ab-
neigung der Gutsbesitzer gegen Parzellierungen
nicht zu leugnen. Wegen der Aufteilung von
Rittergütern vergl. $ 22 d. W.