Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

412 
graphenverwaltung ($ 82 d. W.), ressortieren zum 
Finanz-Ministerium. Im Grossherzogtum waren 
1907 vorhanden: 15 Postämter I. Klasse, 17 Post- 
ämter II. Klasse, 41 Postämter III. Klasse und 176 
Postagenturen, ferner 2 Telegraphenämter I. Klasse. 
Zur Ausführung des Reichs-Telegraphenwege- 
gesetzes vom 18. Dezember 1899 ist verordnet 
worden, dass Entschädigungsansprüche bei den 
Domanialämtern, ritterschaftlichen Polizeiämtern 
und Stadtmagistraten geltend zu machen, und dass 
von diesen Behörden die Entschädigungen vor- 
läufig festzusetzen sind -(A. V. vom 30. Januar 
1900, Bek. vom 26. Februar 1900). 
Viertes Kapitel: Landwirtschaft. 
Erster Titel: Einleitung. 
$ 178. 
Von jeher ist Mecklenburg ein Ackerbau trei- 
bendes Land gewesen. Anlangend die Verteilung 
des Grund und Bodens, so überwiegt der Gross- 
grundbesitz (über 100 ha). Im Jahre 1895 wur- 
den 60% der landwirtschaftlich genutzten Fläche 
im Grossbetrieb bewirtschaftet. Fast °/, dieser 
Grossbetriebe entfielen auf das Gebiet der Ritter- 
schaft. In neuester Zeit sind energische Versuche 
gemacht worden, durch innere Kolonisation den 
Grossbetrieb zugunsten des Kleingrundbesitzes zu 
reduzieren. Wenn auch diese Versuche im Do- 
manium den gewünschten Erfolg gezeitigt haben, 
so ist doch im Gebiete der Ritterschaft eine Ab- 
neigung der Gutsbesitzer gegen Parzellierungen 
nicht zu leugnen. Wegen der Aufteilung von 
Rittergütern vergl. $ 22 d. W.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.