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Die Berufs- und Gewerbezählung v. 14. Juni
1895 (die Ergebnisse der letzten Zählung vom Juni
1907 sind noch nicht veröffentlicht) ergab für
283 269 Personen (Erwerbstätige, Angehörige und
dienende) als Hauptberufstätigkeit die Landwirt-
schaft, Gärtnerei und Tierzucht.
Unter den kultivierten Feldfrüchten stehen
obenan Weizen, Roggen, Hafer, Gerste, Zucker-
rüben, Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Futterpflanzen.
Die alte Dreifelderwirtschaft (Winterkorn,
Sommerkorn, Brache) ist um die Mitte des 18.
Jahrhunderts ersetzt durch die Koppelwirtschaft
(Schlagwirtschaft), die sich von Holstein aus öst-
lich weiter verbreitete, und durch Feldwechsel-
weide am Schlusse der Fruchtfolge vor der Brache
gekennzeichnet wird. Der reine Fruchtwechsel im
Sinne Albrecht Thaerss, der in der Folge
Winterung, Hackfrucht, Sommerung, Klee oder
Hülsenfrucht seinen Ausdruck findet, ist nur ver-
einzelt in intensiven Zuckerrübenwirtschaften an-
zutreffen. Vielfach herrscht bei günstigen Wiesen-
verhältnissen auf dem Felde die Körnerwirtschaft
vor, welche die Thaer’schen Grundsätze nach
Möglichkeit dem Betriebe anzupassen versucht hat,
ohne sich streng an Sie zu binden. Vermchrte
Stalldüngererzeugung durch stärkere und bessere
Viehhaltung und die Verwendung künstlichen
Düngers lassen manche Härten der Fruchtiolge
leichter überwinden.