Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

417 
Dritter Titel: Ländwirtschaftliche Arbeiter. 
8 180. 
Die landwirtschaftlichen Arbeiter zerfallen in 
Guts (Hof-) tagelöhner, welche neben einem ge- 
ringen Barlohn auf freie Wohnung mit Gartenland 
und Naturalbezüge (Deputat, — z. B. Feuerung, 
Kartoffelland, Weide, Futter) angewiesen sind, in 
freie Arbeiter, die teils als Häusler ansässig sind, 
teils nicht, und in Wanderarbeiter, die in immer 
erheblicherem Masse aus dem Osten des Reiches, 
Russland und Österreich kommend, das Land über- 
fluten. Die Zahl dieser ausländischen Saison- 
arbeiter, die im Frühjahr erscheinen, um im 
Herbst wieder von dannen zu ziehen, beträgt 
schätzungsweise gegen 30000. Sie wird sich 
noch vergrössern, je mehr die Landflucht der 
heimischen Bevölkerung zunimmt. Die Gründe der 
Abwanderung in die Städte sind die gleichen, wie 
in anderen Gegenden: leichtere Arbeit, ein unge- 
bundeneres Leben, die Annehmlichkeiten des 
Aufenthaltes in der Stadt, die Hoffnung auf 
grösseren Verdienst. Aufgabe der inneren Koloni- 
sation ist es, die ländliche Bevölkerung in ihrer 
alten Heimat festzuhalten. Man sucht die land- 
wirtschaftlichen Arbeiter als kleine Grundbesitzer 
(Häusler) sesshaft zu machen, ihre Lebensbedin- 
gungen durch Wohlfahrtseinrichtungen günstiger 
und angenehmer zu gestalten usw. In diesem 
Sinne sind Regierung wie Private, Vereine usw. 
seit einiger Zeit nach Kräften tätig. Inwieweit die 
Bemühungen Erfolg haben werden, muss die Zu- 
kunft lehren. 
Wegen der Bestrafung des Kontraktbruches 
landwirtschaftlicher Arbeiter $ 133 d. W. 
Sohlesinger, Staaterccht. 27
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.