Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

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Das Landgestüt befindet sich in Redefin. Zur 
Veredelung der Privatpferdezucht sendet es Deck- 
hengste (Beschäler) an die einzelnen Deckstationen. 
Während die Kommission für die Landespferde- 
zucht die Warmblutzucht fördert, richtet eine 
private Genossenschaft (in Goldberg) ihr Augen- 
merk auf die Kaltblutzucht. 
Zur Hebung der inländischen Pferdezucht sind 
für 1906/07 aus Mitteln der Landessteuerkasse 
38000 M. aufgebracht worden. 
Zur Förderung der Rindviehzucht ist durch 
V.O. vom 15. Februar 1905 eine Kommission ein- 
gesetzt und ein Zuchtinspektor angestellt, auch 
werden Geldbeihilfen an örtliche Bullenhaltungs- 
genossenschaften, Zuchtvereine, Zuchtgenossen- 
schaften und Zuchtverbände unter bestimmten 
Voraussetzungen gewährt. Zu erwähnen sind 
ferner noch die drei Rindviehzuchtvereine für rot- 
buntes, schwarzweisses und rotes Niederungsvieh. 
Zur Förderung der einheimischen Rindvichzucht 
sind 1906/07 aus der Landessteuerkasse 15 000 M. 
Beihilfen gegeben. Schafzucht findet sich nur im 
landwirtschaftlichen Grossbetriebe. 
Bei der Viehzählung am 2. Dezember 1907 
wurden im Grossherzogtum gezählt: 105523 
Pferde, 373 192 Stück Rindvich, 412599 Schafe, 
574 650 Schweine, 29 650 Ziegen, 1239 947 Stück 
Federvieh und 55 217 Bienenstöcke. 
Beamtete Tierärzte (Bezirkstierärzte) werden 
durch das Ministerium, Abteilung für Medizinal- 
Angelegenheiten, bestellt (A. V. vom 23. März 
1881 zum Reichsviehseuchengesetz). Die Bezirke 
der (11) Bezirkstierärzte sind durch V.O. vom 
7. D ber 1893 geordnet. 
ezember 5 970
	        
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