Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

— I — 
In der unlängst wieder aufgerollten Ver- 
fassungsfrage ist die Entscheidung noch nicht 
ergangen. Zur Zeit der Niederschrift dieser 
Zeilen ist die Reform in ungewisse Ferne gerückt. 
Zum Schlusse möchte ich nicht unterlassen, 
auch an dieser Stelle allen denjenigen zu danken, 
die mich in meiner Arbeit durch Rat und Tat 
förderten! 
Lübtheen, den 15. Dezember 1908. 
Schlesinger.
	        
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