Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht der Fürstentümer Reuß älterer und jüngerer Linie.

Zweiter Abschnitt. Das Fürstentum Reuß ä. L. 119 
Versammlungsortes wohnenden Abgeordneten für die Hin- 
und Rückreise je. den Betrag eines Tagegeldes vergütet. 
. Alle Beschlüsse der Landesvertretung in Landes- 
angelegenheiten werden erst durch die ausdrückliche 
landesherrliche Sanktion wirksam ($ 55), Auf die an den 
Landesherrn gebrachten Anträge soll dessen Entschließung 
möglichst noch während der Dauer des Landtags bekannt- 
gegeben werden. 
Entstehen zwischen der Regierung und der Landes- 
vertretung Verfassungsstreitigkeiten, über welche 
sich beide Teile nicht zu einigen vermögen, so steht jedem 
Teil frei, bei dem Bundesrate auf dessen Entscheidung an- 
zutragen ($ 54). 
5 54. 
Recht auf Mitwirkung bei der Ordnung des 
Staatshaushaltes. Recht auf Bewilligung des 
Landesbedarfs. 
Die Landesvertretung ist verpflichtet, für die Auf- 
bringung des ordentlichen und außerordentlichen Landes- 
bedarfs durch Bewilligung der hierzu erforderlichen Mittel 
zu sorgen. Deshalb ist ihr von der Landesregierung auf 
jedem ordentlichen ‚Landtage und zwar möglichst bald nach 
seiner Eröffnung ein Voranschlag der Staatsbedürfnisse für 
die nächstfolgenden drei Jahre nebst den Vorschlägen wegen 
ihrer Deckung zur Prüfung der Notwendigkeit, Zweckmäßig- 
keit und Höhe der Ansätze vorzulegen. Nach seiner Durch- 
verhandlung mit der Landesregierung ist der Etat vom 
Landesherrn festzustellen. Andere als etatsmäßige Aus- 
gaben dürfen nicht angeordnet werden. 
Anträge seitens des Abgeordneten auf Verminderung 
der für den Staatsbedarf geforderten Summen können nur 
dann Berücksichtigung finden, wenn die Gründe dafür be- 
stimmt und ausführlich angegeben werden und nachgewiesen 
wird, auf welche Art eine Ersparnis ohne Hintansetzung des 
Wohles des Landes gemacht werden kann. Als abgelehnt 
wird die Bewilligung nur dann betrachtet, wenn unter den 
eben angegebenen Voraussetzungen wenigstens zwei Drittel 
der anwesenden Abgeordneten für die Ablehnung sind.
	        
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