45 Besonderer Teil.
vom Landesherrn eingebrachten Gesetzesvorschläge von
dem anderen Teile verworfen, so können sie demselben
Landtag nur in veränderter Form, allen späteren Landtagen
dagegen in ihrer ursprünglichen Form wieder vorgelegt
werden. Jedenfalls muß aber die Erklärung, durch welche
die Volksvertretung einen vom Ministerium eingebrachten.
Gesetzesvorschlag ganz oder zum Teil ablehnt oder Ab-
änderungsanträge dazu stellt, eingehend begründet werden.
Die von .der Volksvertretung gestellten Anträge auf
Vervollkommung der Gesetzgebung und Verfassung oder
die von ihr eingebrachten Gesetzentwürfe sind ‘während
des Landtags, auf welchem sie vorgelegt werden, in Er-
wägung zu ziehen,
Der Einwilligung der Volksvertretung zu einer das
Wesen eines Gesetzes an sich tragenden Verordnung des
Landesherrn bedarf es dann nicht, wenn diese durch das
Staatswohl bedingt ist und mit ihrer Verzögerung ihr
Zweck vereitelt werden würde. Jedoch sind ohne jene
Einwilligung erlassene Verordnungen dem nächsten Land-
tage zur nachträglichen Beschlußfassung vorzulegen. Die
Versagung ihrer Genehmigung hat indessen nicht rück-
wirkende Kraft, macht also nicht die Verordnung von An-
fang an nichtig. Dafür, daß bei Erlaß jener Verordnung
Gefahr im Verzuge war, hat das Ministerium der Volks-
vertretung gegenüber die Verantwortung zu übernehmen.
Das Staatsgrundgesetz und das Landtagswahl-
gesetz indessen können niemals ohne die Einwilligung
der Volksvertretung abgeändert oder aufgehoben werden.
Ebenso bedarf es unbedingt der Einwilligung der Volks-
vertretung zum Abschluß von Verträgen des im $ 12 a. E.
aufgeführten Inhalts mit anderen Staaten.
Aber auch eine im hausverfassungsmäßigen Wege zu-
stande gekommene Änderung des Hausgesetzes der
fürstlichen Familie Reuß jüngerer Linie bedarf zu ihrer
Gültigkeit der Zustimmung der Volksvertretung, wenn sie
die Ordnung in der Regierungsnachfolge, die Vormund-
schaft über den hiernach zur Regierung berufenen Prinzen,
die während derselben bestebende Regentschaft und die
Volljährigkeit des Regenten betrifft ($ 12).