Full text: Der Einfluß des Krieges auf die Hauptverträge des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

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Deutschlands Ausfuhr Deutschlands Einfuhr 
im Jahre nach England aus England 
1900 912 841 
1913 1711 876 
Deutschlands Ausfuhr nach England hat sich also seit der 
Wende des Jahrhunderts fast verdoppelt, während Englands Ein- 
fuhr nach Deutschland fast stehengeblieben ist. Würde das 
Deutsche Reich sämtliche Verträge mit Engländern für nichtig er- 
klären und England dieselbe Maßregel auch für die vor dem 
Kriegsausbruch abgeschlossenen Verträge treffen, so würde der 
Schaden auf unserer Seite erheblich größer sein als der der 
Engländer. 
Wieder und immer wieder behaupten unsere Feinde, durch 
diesen Weltkrieg solle die Welt von der Herrschaft des „preußischen 
Militarismus“ befreit werden. In Wahrheit aber ist dieser Krieg 
ein Wirtschaftskrieg, angestiftet durch den Neid und die Furcht 
Englands, das sich dem deutschen Wettbewerbe nicht mehr ge- 
wachsen fühlte und ihn deshalb unterdrücken will. Schier unüber- 
sehbar sind im einzelnen die Einflüsse des Weltkrieges selbst und 
der durch ihn hervorgerufenen Notgesetze auf die wirtschaftsrecht- 
lichen Verhältnisse, auf die bestehenden sowohl wie auf die neu 
zu begründenden. Ungezählte Fragen tauchen vor uns auf, die 
zum ersten Male seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetz- 
buchs gleichsam über Nacht brennend geworden sind. Diese, so- 
weit sie sich auf die bestehenden Rechtsverhältnisse beziehen, in 
großen Zügen an unserem geistigen Auge vorüberzuführen, soll 
die Aufgabe der folgenden Betrachtungen bilden. In einem 
kurzen Anhang wird uns dann noch die Einwirkung der Kriegs- 
notgesetze beschäftigen. 
Vorausgeschickt sei, daß das Deutsche Reich nicht wie die 
meisten anderen Staaten eine allgemeine Zahlungsstundung, ein 
sog. Moratorium, sondern nur gewisse Zahlungserleichterungen an- 
geordnet hat.
	        
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