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lauern die Feinde und suchen uns die Lebensmittelzufuhr ab—
zuschneiden. Um einer Preistreiberei vorzubeugen, setzt der Bundes-
rat einen Höchstpreis fest, sagen wir 3,50 M. für den Zentner.
Die Bauern glauben, nicht genug daran zu verdienen, und geben
dem Großhändler keine Kartoffeln. Er bringt die 100 Ztr. nicht
zusammen. Trotzdem liegt hier keine ihn befreiende Unmöglichkeit
vor. Nach Treu und Glauben kann ihm zugemutet werden, sich
anderwärts nach Kartoffeln umzusehen, auch dann, wenn er dem
A. die Kartoffeln für den Preis von 3,50 M. versprochen hatte
und nun infolge der Höchstpreisfestsetzung gar nichts verdient, ja sogar
dann, wenn er noch Geld darauflegen muß. Eine Erhöhung der
Preise befreit den Lieferanten im allgemeinen eben nicht, es sei.
denn, daß es sich um eine ungewöhnlich hohe Preissteigerung
handelt. Die Beschaffung des Gegenstandes „muß mit so außer-
gewöhnlichen Schwierigkeiten verbunden sein, daß diese Schwierig-
keiten nach der Auffassung des Verkehrs der Unmöglichkeit gleich-
geachtet werden“").
Gerade der Krieg aber hat vielfach solche außergewöhnlichen
Schwierigkeiten herbeigeführt. Denken wir uns z. B., ein Deutscher
in Amerika habe bei dem Neuyorker Zweiggeschäft einer großen
Hamburger Möbelfabrik eine Wohnungseinrichtung bestellt. Die
Leistung ist rechtlich durchaus möglich, sie ist auch an sich tatsächlich
möglich: die Möbel stehen in Hamburg bereit. Aber es verkehren
keine deutschen Frachtdampfer mehr. Soll man von dem Liefe-
ranten verlangen können, daß er die Waren auf einem neutralen
Schiff nach Amerika schickt? Grundsätzlich wäre er wohl dazu
verpflichtet. Seitdem aber die Engländer sich nicht scheuen, alle
neutralen Dampfer nach deutschem Eigentum zu durchsuchen, um
dieses dann zu vernichten, muß die Antwort verneinend ausfallen.
Man kann es dem Möbelhändler nicht zumuten, auf gut Glück
seine Möbel zu verschiffen, in der begründeten Besorgnis, daß sie
unterwegs von den Engländern im Meer versenkt werden. Und
dem ostpreußischen Pferdezüchter, dessen Gestüt von den Russen
völlig vernichtet wurde, aufzuerlegen, anstatt der getöteten Trakehner=
hengste andere gleichwertige zu liefern, hieße, von ihm eine über-
mäßige Kraftanstrengung verlangen.
20) RcGZ. 57 S. 119.