Metadata : Rechtslexikon. Dritter Band. Zweite Hälfte. Stolgebühren - Zypaeus. (2.3.2)

1164  Volksseuchen.

Bei  herrschenden  besonders  gefährlichen  Seuchen,  z.  B.  Cholera  oder  Flecktyphus,
muß  den  Organen  der  Gesundheitsbehörde  das  Recht  eingeräumt  werden,  in  angemessen
  erscheinenden  Fällen  sich  durch  Eintritt  in  die  Häufser  der  heimgesuchten
Straßen  und  Stadttheile  genauere  Kenntniß  von  sämmtlichen  vorkommenden  Erkrankungsfällen
  zu  verschaffen  und  überall  die  erforderlichen  Anordnungen  zur  Isolirung,
zur  Desinfektion,  zur  Ueberführung  der  Erkrankten  in  eine  öffentliche  Anstalt  u.  s.  w.,
je  nach  Befund  der  Umstände  zu  treffen  („house  to  house  visitations“  in  England).

Kann  die  Behörde  im  Lande  selbst  durch  gesetzliche  Regelung  und  strenge
Durchführung  des  Anzeigewesens  sich  die  nöthige  Kenntnißerhaltung  von  den  vorkommenden
  Fällen  gefährlicher  Seuchenerkrankung  sichern,  so  ist  dadurch  noch  keine
Gewähr  geboten  für  die  rechtzeitige  Erkennung  und  Unschädlichmachung  der  vom
Auslande  hereinkommenden  Erkrankungsfälle.  Die  bloße  Errichtung  und  Unterhaltung
  von  Grenz=  und  Hafenlazarethen  bietet  keinen  hinreichenden  Schutz,  besonders
nicht  gegenüber  solchen  Nachbarländern,  in  welchen  die  öffentliche  Gesundheitsaufsicht
auf  niederer  Stufe  steht  und  eine  genügende  Isolirung  seuchenkranker  Personen  oder
Bevölkerungsgruppen  nicht  zu  erwarten  ist.  Sobald  daher  in  einem  Nachbarlande
eine  gemeingefährliche,  ansteckende  Krankheit  in  erheblichem  Umfange  ausgebrochen
ist,  müssen  an  der  betreffenden  Landesgrenze  Vorkehrungen  getroffen  werden,  um  den
Uebertritt  angesteckter  Personen  ohne  den  erforderlichen  Zwischenaufenthalt  in  einem
Grenzlazareth  nach  Möglichkeit  zu  verhüten.  Seit  den  Heimsuchungen  Europa's
durch  die  Pest  im  Mittelalter  hat  sich  ein  System  solcher  Abwehrvorkehrungen  in
Gestalt  der  sog.  Quarantäneanstalten  (von  gquaranta,  weil  in  Italien,  der
Wiege  dieser  Anstalten,  die  Zurückhaltung  der  Reisenden  in  derselben  anfänglich  auf
40  Tage  ausgedehnt  wurde)  ausgebildet,  wie  wir  solche  noch  gegenwärtig  in  Oesterreich
  und  Italien,  sowie  im  Oriente  bestehend  kennen.  Man  hielt  bei  herannahender
Seuchengefahr  alle  Reisende  und  alle  Waaren  in  diesen  Anstalten  so  lange  fest,  bis
die  ersteren  auf  Grund  hinreichend  langer  Beobachtung  und  die  letzteren  vermöge
einer  vorgenommenen  Desinfektion  als  giftfrei  erklärt,  und  ohne  Gemeingefahr  in's
Land  hineingelassen  werden  konnten.  Diese  Veranstaltungen  litten  stets  an  der
Kehrseite,  daß  sie,  abgesehen  von  der  einschneidenden  Störung  des  internationalen
Verkehrs,  Gelegenheit  zu  massenhaften  Zusammenhäufungen  von  Menschen  unter  oft
mangelhaften  Lüftungs=  und  Verpflegungsverhältnissen  schufen,  und  daß  die  Unterbringungslokale
  für  die  quarantänirten  Grenzreisenden  nicht  selten  selbst  zu  Infektionsherden
  wurden,  welche  die  Umgegend  mit  verseuchten.  Durch  fortschreitende  Verbesserung
  der  bezüglichen  Einrichtungen  nach  den  Grundsätzen  der  heutigen  Gesundheitslehre
  würde  eine  solche  Gefahr  gewiß  vermieden  werden  können.  Schwieriger
dagegen  ist  die  Beantwortung  der  Frage,  ob  bei  dem  heutigen,  so  enorm  gestiegenen
Personen=  und  Sachenverkehr  die  Durchführung  einer  Ouarantänensperre  zwischen
zwei  europäischen  Ländern  noch  überhaupt  mit  Aussicht  auf  Erfolg  durchführbar  sei
und  ob  der  zu  erwartende  Erfolg  im  richtigen  Verhältniß  stehen  werde  zu  den
enormen  Verlusten,  welche  Handel  und  Wandel  dadurch  unvermeidlich  erleiden.  Der
Erfolg  der  letzten  Quarantänirungen  zu  Lande  gegen  die  Cholera  im  Jahre  1830  ist
allerdings  ein  wenig  befriedigender  gewesen;  doch  wäre  es  voreilig,  daraus  auf  eine
völlige  Unbrauchbarkeit  des  Systems  zu  schließen;  —  jedenfalls  kann  ein  Kordon
wie  der  damalige  an  der  Preußisch-Russischen  Grenze  —  bei  welchem  auf  die
Deutsche  Meile  nur  30  Soldaten  kamen,  von  denen  bei  dreitheiligem  Ablösungsdienste
  immer  nur  10  in  Aktion  waren  —  in  seinem  Erfolge  oder  Mißerfolge
nicht  maßgebend  sein  für  die  Frage,  ob  ein  wirksamer  Kordon  überhaupt  ausführbar
sei.  Was  ein  vollkommen  organisirter  Kordon  auch  zum  Schutze  gegen
Choleraeinschleppung  vermöge,  beweist  unter  anderen  das  Beispiel  von  Zarskoje  bei
Petersburg  im  Jahre  1830,  welches  mit  seiner  nächsten  Umgebung  und  mit  einer
Bewohnerzahl  von  10  000  Menschen  sich  inmitten  einer  von  der  Cholera  auf's
Heftigste  heimgesuchten  Nachbarschaft  durch  einen  genau  kontrolirten  doppelten