Volltext : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtunddreißigster Jahrgang. 1877. (38)

1877.  3

8)  Am  16.  October  dem  Alexander  Weßlar  in  Leipzig  auf  Verbesserungen  an
Maschinen  zur  Vereinigung  und  Zusammenpressung  losen  Krystallzuckers.

9)  Am  3.  November  dem  Techniker  Fr.  Heinemann  in  Magdeburg  auf  eine
Zinksraisemaschine.

10)  Am  10.  November  dem  Schlossermeister  Jacob  Krückel  in  Ehrenfeld  auf
einen  Sicherheitshaken  für  Baugerüste.

11)  Am  12.  December  dem  Baumeister  und  Stadtbauinspektor  a.  D.  Arnold
Hanel  in  Berlin  auf  eine  Abort-Einrichtung.

12)  Am  22.  December  dem  Joseph  Werthheim  in  Fraukfurt  a.  M.  auf  eine
atmosphärische  Gaskraftmaschine.

Ohne  Zustimmung  der  genannten  Personen  ist  daher  Niemand  besugt,  die
durch  Zeichnung  und  Beschreibung  nachgewiesenen  Apparate  herzustellen  resp.  Methoden
  anzuwenden.

Diese  Privilegien  sind  jedoch  als  erloschen  zu  betrachten,  wenn  die  Anwendung
der  fraglichen  Erfindungen  innerhalb  des  deutschen  Reiches  nicht  binnen  Jahresfrist
nachgewiesen  werden  kann.

Auch  wird  die  Neuheit  der  Erfindungen  im  Sinne  der  nach  der  Bekanntmachung
  des  vormaligen  Fürstl.  Geheimeraths-Collegiums  vom  12.  April  1843  bei
Ertheilung  von  Erfindungs-Patenten  in  den  deutschen  Zollvereinsstaaten  zu  beobachtenden
  Grundsätze  ausdrüccklich  vorausgesetzt.

Das  unterzeichnete  Fürstliche  Ministerium  macht  solches  zur  allgemeinen  Nachachtung
  hiermit  öffentlich  bekannt.

Rudolstadt,  den  12.  Januar  1877.
Fürstlich  Schwarzb.  Ministerium.

v.  Bertrab.