Full text: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

V. Geschichte der Preußischen Verfassung. 115 
die preußische Verwaltung und Gesetzgebung zur Durchführung; 
doch wurde wesentlich auf die Sonderverhältnisse der neuen 
Landesteile Rücksicht genommen. Insbesondere wurden die 
früheren Staatsfonds in Kurhessen und Hannover nicht dem 
allgemeinen Staatseigentum zugeführt, sondern diesen Ländern 
als Sondervermögen zur ausschließlichen Verwendung im 
eigenen Nutzen belassen. 
Am 1. Juli 1867 trat die Verfassung des Norddeutschen 
Bundes ins Leben. Obwohl Preußens maßgebender Einfluß 
im Bunde gesichert war, so gingen doch die Auswärtigen 
Angelegenheiten sowie das Handels-, Zoll-, Post-, Tele- 
graphen-, Heer= und Marinewesen fortan auf den Bund über; 
Preußen ward dem Norddeutschen Bunde und später dem 
Deutschen Reiche gegenüber ein „Partikularstaat“, dessen Staats- 
hoheit im wesentlichen auf seine inneren Verhältnisse beschränkt 
wurde. Preußen ging in Deutschland auf; ist und bleibt es 
auch der Kopf, das Herz und der Arm Deutschlands, so hat 
doch der Großstaat Preußen zugunsten Deutschlands abgedankt. 
1867 übernahm Preußen die Verwaltung der Fürstentümer 
Waldeck und Pyrmont: sein jährlicher Verwaltungszuschuß 
beträgt r. O,05 Mill. die staatlichen Hoheitsrechte des Fürsten 
wurden im übrigen nicht ausfgehoben. Seit 1876 ist auch das 
Herzogtum Lauenburg mit der preußischen Monarchie vereinigt. 
Seitdem sind die 1866 einverleibten Gebiete mit dem 
übrigen Staatsganzen einheitlich und festgefügt verschmolzen 
und für den gesamten Staat auf dem Gebiete der inneren 
Verwaltung einschneidende Neuerungen durchgeführt worden. 
Hingewiesen sei dieserhalb auf die Verstaatlichung der Eisen- 
bahnen, die Durchführung der Selbstverwaltung in den Pro- 
vinzen und Kreisen, die Umgestaltung der allgemeinen Landes- 
verwaltung, die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, 
die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche, 
muf den Schutz des Deutschtums im Osten der Monorchie, die
	        
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