3. Vom Landtage. 125
Die Mitglieder beider Kammern genießen während der
Tagung des Landtags freie Fahrt auf den Eisenbahnen
zwischen Berlin und ihrem Wohnorte.
Über die geplanten Abänderungen in der Zusammensetzung
des Herrenhauses siehe Nachtrag S. 223.
B. Die Zusammensetzung des Hauses der
Abgeordneten.
Das Haus der Abgeordneten besteht aus den von dem
Volke gewählten Vertretern. Vor 1866 betrug deren Zahl
352; sie ist 1866 durch den Hinzutritt der neuen Provinzen
um 80 Stimmen, 1876 um eine Stimme von Lauenburg
und seit 1. Oktober 1906 infolge Zunahme der Bevölkerung um
10 weitere Stimmen auf 443 erhöht worden.
Für die Wahlen der Abgeordneten sowie der Gemeinde-
vertreter in den meisten Städten und Gemeinden (s. S. 201)
ist im vollsten Gegensatze zu der unmittelbaren (direkten)
geheimen und gleichen Reichstagswahl (s. S. 55) bisher eine
mittelbare (indirekte) Dreiklassen wahl unter öffentlicher
und mündlicher Stimmgabe vorgesehen. Nach diesem in der
Folge entfallenden (s. S. 16) sog. Dreiklassenwahlsystem wählen
Urwähler nur Wahlmänner, und erst diese die Abgeordneten.
Auf je 250 Seelen wird ein Wahlmann aus der Zahl der
stimmberechtigten Urwähler des Urwahlbezirkes gewählt, es
ist jedoch nicht notwendig, daß die Wahlmänner derselben Ab-
teilung angehören; die einzelnen Wahlkreise sind durch Gesetz
festgestellt. Die Urwähler zerfallen nach ihren direkten Staats-
und Kommunal= (Provinzial-, Bezirks-, Kreis= und Gemeinde-)
Steuern in drei Abteilungen und zwar in Höchst-, Mittel= und
Niedrigstbesteuerte; jede Abteilung umfaßt je ein gleiches
Drittel des Gesamtsteuerertrages aller Urwähler im Wahlkreise.
In der dritten Abteilung sind die am niedrigsten be-
steuerten Urwähler und alle diejenigen vereinigt, welche gar
Schubart. Verfaslung 26. Auflage. 9