Full text: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

152 VII. Die Verwaltung des Preußischen Staates. 
kasse. Die Steuern sind vielmehr seitens des Staates den 
Kommunalverbänden als ausschließliche Steuerobjekte überwiesen 
worden. Der Staat hat sich damit zugunsten der Gemeinden 
eines Steuerbetrages von rund 100 Millionen IX entäußert. 
Zur teilweisen Deckung dieses Ausfalls ist die Vermögenssteuer 
(S. 154) neu eingeführt worden. 
Hiernach gab sich bisher in großen Zügen als Gesamtbild 
der Steuerverteilung: dem Reiche gehören die indirekten Steuern, 
seit 1906 einschließlich der Erbschaftssteuern (siehe jedoch S. 74), 
dem Staate die Einkommen= und Vermögenssteuern und den 
Kommunen neben den Zuschlägen zur Staatseinkommensteuer 
die Ertrags („Real'Jsteuern auf Grundbesitz und Gewerbe. 
1. Die Einkommensteuer liegt auf dem Gesamt- 
einkommen des Steuerpflichtigen, stamme es nun aus Grund- 
eigentum, Kapitalvermögen, Handel und Gewerbe, Gewinn 
bringender Beschäftigung (Gehalt, Lohn, Verdienst, Honorar 
usw.) oder aus irgend einer sonstigen Einnahmegquelle. 
Diese Einkommensteuer belastet somit alle Staatsangehörigen 
gleichmäßig, während die Gewerbesteuer nur die Gewerbe- 
treibenden und die Grund= und Gebäudesteuer nur die Grund- 
besitzer und Hauseigentümer trifft; die Einkommensteuer 
kann also neben der Gewerbesteuer und der Grund= und 
Gebäudesteuer zu entrichten sein. Ein Hausbesitzer, dessen 
ganzes Einkommen lediglich in den Mietserträgen seines 
Hauses besteht, kann daher dasselbe Einkommen zweimal 
versteuern müssen. Diese Härte ist durch den Fortfall der 
Grund= und Gebäudesteuer als Staatssteuer beseitigt worden. 
Auch juristische Personen (Aktien= [Kommandit-] Gesell- 
schaften, Berggewerkschaften u. „G. m. b. H.“) unterliegen der 
Besteuerung ihres Einkommens. 
Die Stenuerpflicht beginnt mit einem Einkommen von 
mehr als 900 #; es bleibt infolgedessen fast die Hälfte der 
41,2 Mill. Einwohner Preußens steuerfrei. Dem Steuertarife liegt
	        
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