170 VII. Die Verwaltung des Preußischen Staates.
B. Die Domänen und Forsten.
Die Domänen und Forsien sind Staatsbesitz, dessen Ein-
künfte zum Nutzen des Staates verwendet werden.
Domänen sind im allgemeinen diejenigen Güter und Be-
sitztimer des Staates (auch Gebände in Städten, Gefälle,
Rechte aus dem Grundeigentum), welche der Domänenver=
waltung unterstehen. Die Staatsdomänen werden vom Staate
zumeist nicht selbst bewirtschaftet, vielmehr gegen einen festen
Pachtzins in Pacht gegeben. Die Verpachtung erfolgt in der
Regel im Wege des öffentlichen Ausgebots auf 18 Jahre. Die
Staatsforsten sind vom Staate durch Oberförster in eigene
Bewirtschaftung und Nutzung genommen. Die Aussicht über die
Verwaltung der Domänen und Forsten liegt in den Provinzen
bei den betreffenden Abteilungen der Bezirksregierungen (S. 197).
Die einzelnen Forstbezirke sind in Forstinspektionen und diese
wiederum in Oberförstereien und Forstreviere eingeteilt.
Der Besitz des preußischen Staates an Staatsforsten ist
recht erheblich. In Preußen nehmen die Waldungen nahezu
¼ der Gesamtfläche des Staates ein, denn es sind rund
82700 qkm Wald in Preußen; von dieser Waldfläche ist mehr
als ½ (30 516 qkm) im Besitze des Staates, ein Gebiet
über doppelt so groß wie Elsaß-Lothringen.
Nicht weniger bedeutend sind die Staatsdomänen, deren
Areal 4218 qkm umfaßt. Dabei treten neue in Westpreußen,
Posen und Schleswig sowie in den Bezirken Allenstein und Oppeln
ständig hinzu (S. 195). Andererseits werden Staatsdomänen
in Ostpreußen, Pommern und Brandenburg auch an gemein-
nützige Siedlungsgesellschaften verkauft, welche zur Förderung
der inneren Kolonisation die Aufteilung und Schaffung von
Rentengütern unter Mitwirkung der Generalkommissionen (s.
S. 168) bewirken.
Der Reinerlös des Staates aus seinen Forsten ist wegen
der wechselnden Holzpreise naturgemäß schwankend und für