14 1. Geschichte der Verfassung des Deutschen Reiches.
Zeit des höchsten Aufschwunges, den Deutschland im Verlaufe
seiner mehr als tausendjährigen Geschichte genommen hat.
Schon seit Jahren hatte das Bestehen des Deutschen
Reiches und sein langsamer Aufstieg in friedlicher Arbeit zum
Weltstaat den englischen Handelsneid wachgerufen; zielbewußt
und hinterhältig hatte er auch die französische Revanchesucht
und den großrussischen Panslavismus sich zu verbünden ge-
wußt. Da bot im Juni 1914 der serbische Mord des öster-
reichischen Thronfolgers in Serajewo den seit langem ge-
suchten Anlaß, Anfang August 1914 den gewaltigen Weltkrieg
zu entfachen, der auch jetzt noch kein Ende gefunden hat.
Während das Deutsche Reich und Osterreich-Ungarn in getreuer
Waffenbrüderschaft vereint mit der Türkei und Bulgarien als
neuen Bundesgenossen im „Vierverbande“ kämpften, ging
Italien im Mai 1915 zur feindlichen „Entente“ über. Ein-
mütig im nationalen Empfinden scharte sich das deutsche Volk
in allen seinen Stämmen und politischen Parteien um die
Fahne des Reiches. In stolzem Siegeszuge sind der größte
Teil von Belgien, Nordfrankreich sowie Serbien, Montenegro,
Polen, Litauen und Kurland sowie zuletzt die rumänischen Landes-
teile Dobrudscha und Walachei besetzt worden. Auch unsere junge
Seemacht hat sich gegenüber Englands stolzer, weltbeherrschen-
der Flotte glänzend bewährt. Die bisher (Oktober 1917) in
7 Kriegsanleihen des Reiches aus cigener Kraft aufgebrachten
73 Milliarden Mark sind eine Hochtat des ganzen deutschen
Volkes und ein staunenswerter Beweis seiner wirtschaftlichen
Stärke und Gesundheit. Die deutschen Kolonien — mit
Ausnahme eines Teiles von Ostafrika — mußten freilich ohne
Verbindung mit dem Mutterlande und unzulänglichem Heeres-
schutze der feindlichen Übermacht unterliegen.
Einschneidend und bedeutsam sind die Einwirkungen des
Krieges auf Verfassung, Gesetzgebung und Verwaltung. Bei
Kriegsbeginn wurde alsbald auf Grund des Art. 68 der