212 VII. Die Verwaltung des Preußischen Staates.
Hinzugetreten ist ferner seit 1890 die dem Ministerium
der öffentlichen Arbeiten unterstellt gewesene Abteilung für
Berg-, Hütten= und Salinenwesen; dieser untersteht die
gesamte Bergwerks= und Hüttenverwaltung in polizeilicher,
administrativer und technischer Hinsicht. Der Bergbau ist in ver-
schiedenen Gebieten des Staates von hervorragender Wichtigkeit;
das Staatsgebiet ist dieserhalb in fünf Oberbergamtsbezirke
eingeteilt. Es bestehen Oberbergämter zu Breslau für
Schlesien (Bergwerksdirektionsbezirk Hindenburg!), Posen, Ost-
und Westpreußen, zu Halle für Sachsen, Brandenburg und
Pommern, zu Dortmund für das westliche Hannover und
Westfalen, zu Clausthal für das östliche Hannover, Kassel und
Schleswig-Holstein, endlich zu Bonn für die Rheinprovinz,
Nassau und die Kreise Siegen und Wittgenstein von Westfalen.
Das bedeutendste Mineral ist die Steinkohle, die besonders
in fünf größeren Becken, in Oberschlesien, in Mittelschlesien bei
Waldenburg, in Westfalen und der Rheinprovinz an der Ruhr,
in der Rheinprovinz an der Saar und am Hohen Venn bei
Eschweiler (das sog. Wurmrevier) gefördert wird. Von besonderer
Bedeutung sind ferner die für die Landwirtschaft überaus
wichtigen Kalisalze, deren mächtigstes Vorkommen auf der
Erde in Norddeutschland (namentlich in den Provinzen Sachsen
und Hannover) besteht. Um einer mißbräuchlichen Überproduktion
und einem übermäßigen Absatze an das Ausland zu begegnen,
hat das Reichsgesetz vom 25. Mai 1910 (Rl. S.775) „über
den Absatz von Kalisalzen“ die Absatzmengen, Verkaufspreise und
Beteiligungen der einzelnen Werke geregelt. Auch Braunkohlen,
Eisen-, Zink= und Kupfererz werden viel gewonnen.
Die Aufsicht über Bergbau und Hütten erstreckt sich auch
über die nicht für Rechnung des Staates betriebenen Werke.
Sie bezieht sich auf die Sicherheit der Baue, den Schutz der
Oberfläche und die Fürsorge für das Wohl der Bergleute. Zur
Sicherung der Bergleute und ihrer Angehörigen haben die