Full text: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

212 VII. Die Verwaltung des Preußischen Staates. 
Hinzugetreten ist ferner seit 1890 die dem Ministerium 
der öffentlichen Arbeiten unterstellt gewesene Abteilung für 
Berg-, Hütten= und Salinenwesen; dieser untersteht die 
gesamte Bergwerks= und Hüttenverwaltung in polizeilicher, 
administrativer und technischer Hinsicht. Der Bergbau ist in ver- 
schiedenen Gebieten des Staates von hervorragender Wichtigkeit; 
das Staatsgebiet ist dieserhalb in fünf Oberbergamtsbezirke 
eingeteilt. Es bestehen Oberbergämter zu Breslau für 
Schlesien (Bergwerksdirektionsbezirk Hindenburg!), Posen, Ost- 
und Westpreußen, zu Halle für Sachsen, Brandenburg und 
Pommern, zu Dortmund für das westliche Hannover und 
Westfalen, zu Clausthal für das östliche Hannover, Kassel und 
Schleswig-Holstein, endlich zu Bonn für die Rheinprovinz, 
Nassau und die Kreise Siegen und Wittgenstein von Westfalen. 
Das bedeutendste Mineral ist die Steinkohle, die besonders 
in fünf größeren Becken, in Oberschlesien, in Mittelschlesien bei 
Waldenburg, in Westfalen und der Rheinprovinz an der Ruhr, 
in der Rheinprovinz an der Saar und am Hohen Venn bei 
Eschweiler (das sog. Wurmrevier) gefördert wird. Von besonderer 
Bedeutung sind ferner die für die Landwirtschaft überaus 
wichtigen Kalisalze, deren mächtigstes Vorkommen auf der 
Erde in Norddeutschland (namentlich in den Provinzen Sachsen 
und Hannover) besteht. Um einer mißbräuchlichen Überproduktion 
und einem übermäßigen Absatze an das Ausland zu begegnen, 
hat das Reichsgesetz vom 25. Mai 1910 (Rl. S.775) „über 
den Absatz von Kalisalzen“ die Absatzmengen, Verkaufspreise und 
Beteiligungen der einzelnen Werke geregelt. Auch Braunkohlen, 
Eisen-, Zink= und Kupfererz werden viel gewonnen. 
Die Aufsicht über Bergbau und Hütten erstreckt sich auch 
über die nicht für Rechnung des Staates betriebenen Werke. 
Sie bezieht sich auf die Sicherheit der Baue, den Schutz der 
Oberfläche und die Fürsorge für das Wohl der Bergleute. Zur 
Sicherung der Bergleute und ihrer Angehörigen haben die
	        
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