8. Das Minifterium für Handel und Gewerbe. 213
Bergwerkseigentümer nach Maßgabe der Reichsversicherungs-
ordnung (S. 39) Knappschaftsvereine und -kassen zu bilden,
zu welchen sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer Beiträge
leisten; aus den Kassen werden Krankengelder, Pensionen
und Unterstützungen an die Bergleute und ihre Angehörigen
gewährt. Auch sind Arbeiterausschüsse für Bergwerke mit
mindestens 100 Mann Belegschaft vorgeschrieben.
Der Staat besitzt auch eigene Bergwerke (namentlich für
Steinkohlen im Saarrevier, Oberschlesien und sseit 1902) im
Ruhrrevier), Hütten (für Silber, Blei und Eisen), Salzwerke
(namentlich in der Provinz Sachsen) und Bernsteinwerke (in
Königsberg i. Pr.), welche bei 422,5 Mill. Einnahme mit
22,3 Mill. J Reinüberschuß für 1917 veranschlagt sind.
Bergtechnische Lehranstalten sind die Bergakademien in
Berlin und Clausthal, auch besteht eine Abteilung für
Bergbau an der technischen Hochschule zu Aachen (S. 176).
Mit der Berliner Akademie ist die geologische Landes-
anstalt verbunden, welche die geologische Untersuchung des
preußischen Staatsgebietes durchführt, um deren Ergebnisse
wissenschaftlich wie wirtschaftlich nutzbringend zu machen.
Bei den einzelnen Oberbergämtern bestehen seit 1905
Bergausschüsse als Spruchbehörden nach Art der Bezirks-
ausschüsse (S. 208); sie sind im Verwaltungsstreitverfahren mit
Revision beim Oberverwaltungsgerichte zuständig, namentlich
bei Klagen gegen Polizeiverordnungen der Oberbergämter und
über Verleihung von Bergwerkseigentum.
9. Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Im Jahre 1848 gebildet, führte es bis zum 1. April 1879
den Titel „Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten“. Seit dem genannten Zeitpunkte ist aber die Abteilung
für Handel und Gemerbe und seit 1890 das Berg-, Hütten= und
Salinenwesen abgelöst und dem Ministerium für Handel und