Full text: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

9. Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 217 
grenzung für die Staatsbahn selber unabweisbar geworden ist. 
Der verwendbare Betrag ist daher 1910 zunächst versuchsweise 
auf 2,10% des Staatsbahnkapitals — für 1917 somit auf 275,5 
Mill.— bemessen worden. Höhere Üüberschüsse werden biszu 200 
Mill. M einem Ausgleichsfonds zugeführt, um einen außer- 
ordentlichen Bedarf der Staatsbahn zu bestreiten und Schwan- 
kungen in ihren Erträgnissen zu vermeiden; er soll 1917 mit 
1,2 Mill. MA verstärkt werden. 
Die Verwaltung dieses ausgedehnten Eisenbahngebietes 
erfolgt durch 21 Königliche Eisenbahndirektionen und das seit 
1907 errichtete Eisenbahn-Zentralamt in Berlin; unter ihnen 
und ihnen unmittelbar unterstellt sind als ausführende Organe 
für die Leitung und Beaufsichtigung des örtlichen Dienstes 
Betriebs-, Maschinen-, Werkstätten= und Verkehrs-Amter am 
Sitze der Direktion und an den Strecken errichtet worden; 
für die Leitung der Neubauausführungen werden Eisenbahn- 
bauabteilungen gebildet. Diese Ordnung beruht auf der „Ver- 
waltungsordnung für die Staatseisenbahnen“ (Allerhöchster 
Erlaß vom 15. Dezember 1894, GS. 1895 S. 11). 
Die 21 Eisenbahndirektionen befinden sich zu Altona, Berlin, 
Breslau, Bromberg, Danzig, Elberfeld, Erfurt, Essen a. Ruhr, 
Frankfurt a. M., Halle a. S., Hannover, Kassel, Kattowitz, 
Köln, Königsberg i. Pr., Magdeburg, Münster i. W., Posen, 
Saarbrücken, Stettin und Mainz, letztere als Kgl. preußische 
und Großherzoglich hessische Eisenbahndirektion für die preußisch. 
hessische Gemeinschaft (s. S. 215) errichtet. Die Gesamtstrecken- 
länge der einzelnen Direktionsbezirke ist sehr verschieden und 
wechselt zwischen 722 km (Berlin) und 2982 km (Königsberg). 
Um eine lebendige Verbindung der Eisenbahnverwaltung 
mit den Verkehrsinteressenten aufrecht zu erhalten, ist seit 1882 
der Landeseisenbahnrat eingesetzt. Er bildet einen sachver- 
ständigen Beirat, besteht aus Vertretern der Landwirtschaft, des 
Handels und der Industrie und dient dem Ministerium als
	        
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