9. Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 217
grenzung für die Staatsbahn selber unabweisbar geworden ist.
Der verwendbare Betrag ist daher 1910 zunächst versuchsweise
auf 2,10% des Staatsbahnkapitals — für 1917 somit auf 275,5
Mill.— bemessen worden. Höhere Üüberschüsse werden biszu 200
Mill. M einem Ausgleichsfonds zugeführt, um einen außer-
ordentlichen Bedarf der Staatsbahn zu bestreiten und Schwan-
kungen in ihren Erträgnissen zu vermeiden; er soll 1917 mit
1,2 Mill. MA verstärkt werden.
Die Verwaltung dieses ausgedehnten Eisenbahngebietes
erfolgt durch 21 Königliche Eisenbahndirektionen und das seit
1907 errichtete Eisenbahn-Zentralamt in Berlin; unter ihnen
und ihnen unmittelbar unterstellt sind als ausführende Organe
für die Leitung und Beaufsichtigung des örtlichen Dienstes
Betriebs-, Maschinen-, Werkstätten= und Verkehrs-Amter am
Sitze der Direktion und an den Strecken errichtet worden;
für die Leitung der Neubauausführungen werden Eisenbahn-
bauabteilungen gebildet. Diese Ordnung beruht auf der „Ver-
waltungsordnung für die Staatseisenbahnen“ (Allerhöchster
Erlaß vom 15. Dezember 1894, GS. 1895 S. 11).
Die 21 Eisenbahndirektionen befinden sich zu Altona, Berlin,
Breslau, Bromberg, Danzig, Elberfeld, Erfurt, Essen a. Ruhr,
Frankfurt a. M., Halle a. S., Hannover, Kassel, Kattowitz,
Köln, Königsberg i. Pr., Magdeburg, Münster i. W., Posen,
Saarbrücken, Stettin und Mainz, letztere als Kgl. preußische
und Großherzoglich hessische Eisenbahndirektion für die preußisch.
hessische Gemeinschaft (s. S. 215) errichtet. Die Gesamtstrecken-
länge der einzelnen Direktionsbezirke ist sehr verschieden und
wechselt zwischen 722 km (Berlin) und 2982 km (Königsberg).
Um eine lebendige Verbindung der Eisenbahnverwaltung
mit den Verkehrsinteressenten aufrecht zu erhalten, ist seit 1882
der Landeseisenbahnrat eingesetzt. Er bildet einen sachver-
ständigen Beirat, besteht aus Vertretern der Landwirtschaft, des
Handels und der Industrie und dient dem Ministerium als