4. Zoll. und Handelswesen. 73
noten oder Rechnungen beim Kauf oder Verkauf von Wert—
papieren. Ertrag 1917: 20 Mill. ; c) auf Lotterielose,
die von deutschen Staaten oder von Privaten ausgegeben
werden, einschließlich der Wetteinsätze bei Pferderennen. Er-
trag 1917: 52,1 Mill. —; davon entfallen allein auf die noch
bestehenden drei Staatslotterien (Preußen = Süddeutschland,
Sachsen und Hamburg) 41,5 Mill. J;
2. seit 1906 die Automobilsteuer für die Erlaubnis-
karten für Kraftfahrzeuge. Ertrag 1917: 4,2 Mill. 4;
3. seit 1906 die Fahrkartensteuer für die Personen-
karten der Eisen= und Straßenbahnen sowie Dampfsschiffe.
Ertrag 1917: 23,5 Mill. —; sie entfällt 1918 mit Ein-
führung der unter 9 vorgesehenen umfassenderen Besteuerung
des Personen= und Güterverkehrs;
4. seit 1906 die Tantiemesteuer bei Vergütungen an
Mitglieder von Aufsichtsräten. Ertrag 1917: 5,8 Mill. -#
5. seit 1906 die Frachtbriefsteuer bei Frachturkunden
im Bahn= und Schiffsverkehr; sie ist seit 1916 für Eil= und
Stückgut in Wagenladungen auf 1—3 K erhöht und der Ertrag
1917 dadurch von 18,6 auf 84,2 Mill. JX gesteigert worden;
6. seit 1909 gelangt ein Grundstücksstempel (Grund-
wechselabgabe) bei Übertragung von Grundstücken zur Erhebung,
und zwar bei bebauten im Werte von über 20000 und
unbebauten über 5000 Ek. Der Stempel beträgt ½4 vom
Werte und sein Ertrag für 1917 36 Mill. -„K.
Als Reichssteuer wieder aufgehoben ist seit 1. Juli 1913
die Grundstückszuwachssteuer, die seit 1. Januar 1911
bestand; sie trifft den unverdienten Gewinn bei Übertragung
eines Grundstückes, der sich aus der Wertsteigerung zwischen
An-- und Verkaufspreis ergibt. Die Gemeinden können die
Steuer forterheben und Zuschläge festsetzen.
7. Seit 1913 unterliegen Gesellschaftsverträge, also
namentlich die Errichtung oder Kapitalserhöhung von Aktien-