Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

158 Oesterreich — Ungarn- 
zu suspendiren und demzufolge die Auflösung sämmtlicher noch bestebenden 
Ausschüsse der Comitate, Distrikte und Gemeindevertretungen der königlichen 
Freistädte zu verfügen. Indem Ich Sie mit der Ausführung dieses Meines 
Befehles betraue und bezüglich der Auswahl der Personen für die künfiige 
Leituug der Comitate im Falle nothwendiger Aenderungen Ihre weiteren 
Anträge gewärtige, — haben Sie auch bis dahin Sorge zu tragen, daß 
die laufenden Geschäfte der Verwaltung in den Comitaten und freien Städten 
bis zur Einsetzung neuer. Organe durch die gegenwärtigen Magistratualien 
unter persönlicher Hastung und Verantwortlichkeit der betheiligten Individuen 
derart fartgefüdrt werden, daß der öffentliche Dienst keine Unterbrechung 
erleide. Meinem Statthalter im Königreiche Ungarn, dessen Ernennung 
unter Einem erfolgt, werden Meine königl. ungarische Statthalterei, dann 
die Obergespäne, Administratoren oder sonsiigen Vorsteher der Comitate 
und die Bürgermeister der Landeshauptstädte Ofen-Pesth in allen seinen, 
die öffentliche Verwaltung des Landes betreffenden Anordnungen pünktlichen 
Gehorsam unweigerlich zu leisten gehalten sein.. Gleichwie es Mein 
ernster Wille ist, die in Meinem Königreiche Ungarn durch beklagenswerte 
Umtriebe gefährdete öffentliche Ordnung durch die obenerwähnten zeitlichen 
Ausnahmsmaßregeln in der möglichst kürzesten Frist wiederhergestellt zu 
sehen, um alsbald im verfassungsmäßigen Wege zur Lösung der 
noch schwebenden Differenzen schreiten zu können, — ebenso finde Ich mich 
veranlaßt, von Neuem auszusprechen, daß Ich unabänderlich entschlessen 
bin, die Meinem RKönigreiche Ungarn in Betreff der Wiederherstellung seiner 
Verfassung, seiner Nechte und Freiheiten, seines Landtages und seiner 
munizipalen Einrichtungen kraft Meines Diploms vom 20. Oktober v. J. 
gewährten Zugeständnisse auch für die Zukunft ungeschmälert und 
unverbrüchllich aufrecht zu erhalten“. 
7. Nov. Repräsentation der k. ungarischen Curie (des obersten Gerichts- 
heofs des Landes) gegen die k. Verfügungen vom 5. November. 
9. „ Proclamation des neuen Statthalters von Ungarn, Graf Palff.9 
11. „ Der Kardinal-Primas macht durch ein Schreiben an den neuen 
Statthalter seinen Frieden mit der Regierung. 
13. „ Der serbische Patriarch Rajacic k in Carlowitz. 
11. Dec. Ein k. Rescript an die k. ungarische Curie setzt das sster- 
reichische Stempelgesetz vom 2. August 1852 wieder in Kraft. 
Eine zahlreiche slovakische Deputation (52 Notabilitäten aus 
den slovakischen Landestheilen) mit dem Bischof Moyses von Neu- 
sohl übergibt dem Kaiser eine Adresse, die im Anschluß an die 
Beschlüsse der slovakischen Volksversammlung vom 7. Juni zu 
St. Martin im Thuroczer Comitate die Forderungen der Slovaken 
Ungarns dahin präcifirt: 
„daß 1) die Slovaken Ungarns, wie dieses bereits frühere ungarische 
Landesgesetze zulassen, ebenso wie die Russen, Rumänen und Serben, als 
eigene Nation Ungarns anerkannt und jene Gegenden, welche diese Natien 
in kompakten Massen bewohnt, als ein eigener oberungarischer flavonischer 
Distrikt anerkannt und constituirt werden. 2) Daß dieser Distrikt als in- 
tegrirender Theil Ungarns sowohl dem allgemeinen ungarischen Landtage, 
als auch den höchsten ungarischen Behörden zwar unterstellt, daß derselde 
jedoch nach Art der Distrikte der Jazygier und Kumanier, der Haiduken 
und der Provinz der 16 Zipser Städte auch mit einer eigenen natienalen 
Vertretung und sowohl politisch-administrativen, als Justizverwaltung in 
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