Volltext : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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lothringischen  Fragen  den  Maßstab  des  Reichsinteresses  anzuwenden,  hielt  sich
der  Staatssekretär  streng  an  die  Verfassung  und  an  das  Gesetz,  gab  dem  Persön—
lichen  und  Individuellen  keinen  Raum  und  sah  in  den  Notabeln  und  Klerikalen
nicht  Bundesgenossen,  sondern  Gegner.  In  der  klaren  Erkenntnis  der  Ver—
derblichkeit  des  Manteuffelschen  Systems  verließ  er  einen  Schauplatz,  für  welchen
gerade  seine  Einsicht  und  sein  Verfahren  von  größtem  Nutzen  gewesen  wäre.
In  der  deutschen  Presse  erhoben  sich  infolge  dieses  Konflikts  heftige  Angriffe
gegen  den  Statthalter,  wobei  besonders  die  Konzessionirung  der  beiden  Oppo—
sitionsblätter,  die  klerikale  „Union  von  Elsaß-Lothringen“  und  die  protestlerische
„Presse  von  Elsaß-Lothringen“  besprochen  wurde,  und  es  wurde  geradezu  gesagt,
daß  durch  die  verfehlte  Verwaltungspolitik  des  Statthalters  in  einem  einzigen
Jahre  für  das  Deutschtum  alles  verdorben  worden  sei,  was  in  acht  Jahren
mühsam  zu  stande  gebracht  worden  war.“

Die  „Nat.«Ztg.“  Nr.  318  v.  10.  7.  80  bemerkte  zu  der  Krisis:  „Herzog
hat  seine  Aufgabe  als  verantwortlicher  Staatssekretär  ernst  genommen  und  die
Grundsätze  festgehalten,  die  er  seit  seinem  Eintritt  in  die  Verwaltung  des  Reichslandes
  befolgt  hatte.  Der  Generalfeldmarschall  v.  Manteuffel  hat  für  seine
vielfach  abweichenden  Ansichten  die  Ausführung  verlangt.  Es  mangelt  nicht
an  Anzeichen,  daß  Herr  v.  Manteuffel  den  Abgang  des  Herrn  Herzog  zur
Bedingung  seines  eigenen  Bleibens  gemacht  hat.  Die  schneidige  Schärfe,  mit
welcher  er  als  Chef  des  Militärkabinetts  die  Personenfragen  in  der  Armee  behandelte,
  hat  ihn  bei  aller  persönlichen  Liebenswürdigkeit,  die  er  entfaltete,  auch
auf  seinen  neuen  Posten  begleitet.  Schon  eine  Reihe  reichsländischer  Beamten
haben  in  dieser  Beziehung  Erfahrungen  gemacht;  daß  Herr  v.  Manteuffel  vor
seinem  Staatssekretär  nicht  still  stehen  würde,  mußte  man  erwarten.  Herr
Staatssekretär  Herzog  war  das  letzte  Bindeglied,  welches  die  frühere  Verwaltung
Elsaß-Lothringens  mit  der  heutigen  verband.  Wir  sind  nicht  ganz  ohne  Besorgnisse
  über  die  schließlichen  Konsequenzen  der  jetzigen  Verwaltung,  und  das
Ausscheiden  des  Herrn  Dr.  Herzog  hat  für  uns  gerade  nichts  Beruhigendes.“!)

Die  „Vossische  Zeitung“  Nr.  193  v.  13.  7.  80  bemerkte:  „Der  oberste
Regent  kann  die  Geschäftlslast  natürlich  nicht  tragen,  weil  sie  einfach  über  die

1)  Und  in  einem  späteren  Artikel  (Nr.  377  v.  14.  8.  80)  bemerkte  die  „Nat.-Ztg.“:
„Völlig  unbegründet  ist  die  Angabe,  es  hätten  zwischen  dem  früheren  Staatssekretär  Herzog
und  dem  Statthalter  Frhr.  v.  Manteuffel  persönliche  Konflikte  stattgefunden,  bei  denen  der
Reichskanzler  sich  auf  die  Seite  Herzogs  gestellt  und  um  derentwillen  sogar  die  Rückberufung
seines  Sohnes,  des  Grafen  Wilhelm,  aus  Straßburg  veranlaßt  hätte.  Persönlich  bestand
das  beste  Einvernehmen  zwischen  dem  Statthalter  und  dem  Staatssekretär.  Die  Meinungsverschiedenheiten
  bezogen  sich  lediglich  auf  die  Auffassung  der  Amtskompetenz  und  diese
machten  dem  Staatssekretär  Herzog  schon  bald  nach  dem  Antritt  des  Amtes  den  Rücktritt
von  demselben  wünschenswert.  Graf  Wilhelm  Bismarck  aber  ist  wegen  seines  leidenden
Gesundheitszustandes  von  seiner  Beschäftigung  in  Straßburg,  welche  von  vornherein  einen
provisorischen  Charakter  haben  sollte,  abberufen  worden.“