Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

108 Deutschland. 
lage ebenso überflüssig wie unangemessen sein. Es ist zu erwarten, daß 
von Seiten der Geistlichkeit (welche durch die kgl. Consistorien mit Eröffnung 
versehen ist) eine Theilnahme an der Versammlung nicht eintreten wird, 
und die kgl. Regierung muß wünschen, daß auch aus den Gemeinden der 
Aufforderung zur Betheiligung an derselben keine Folge gegeben werde.“ 
21. Nov. (Mecklenburg). Der Landtag weist die Anträge auf Her- 
stellung der Verfassung und auf Eintritt in den Zollverein mit 
großer Majorität unter Gelächter und Tumult kurz ab. 
Abg. Manecke: „Am 1. August d. J. sandte ich an den engeren Aus- 
schuß von Ritter und Landschaft den anliegenden Antrag, betr. die Wieder- 
einführung der noch zu Recht bestehenden Repräsentativverfassung vom 
10. Oktober 1819 mit dem Ersuchen, denselben zum nächsten Landtage zu 
intimiren. Der engere Ausschuß hat auch diesmal, wie schon oftmals 
früher, meinem Ersuchen keine Folge gegeben, obgleich die verehrliche 
Landschaft schon auf dem Landtag von 1860 erklärte: „sie hege die sichere 
Erwartung, daß der engere Ausschuß in Zukunft sämmtliche bei ihm ein- 
gegangene Anträge zur Kenntniß der hochansehnlichen Landtagsversammlung 
bringen werde.“ Die durch ein solches willkürliches Verfahren des engeren 
Ausschusses herbeigeführte Rechtsunsicherheit hat mich, um meiner Pflicht 
als Mitglied der Stände Mecklenburg's nachzukommen, gezwungen, den 
oben beregten Antrag an alle ritterschaftlichen Aemter und die verehrlichen 
Magistrate in Abschrift zu übersenden, und ist somit der Zweck einer 
gesetzlichen rechtzeitigen Intimation vollständig erfüllt. Da die augenblick- 
lich in Mecklenburg fast unumschränkt herrschende Partei es durchzuführen 
gewußt hat, daß schon seit einer Reihe von Jahren keine Stimme ihrer 
so zahlreichen Gegner im Lande selbst laut werden darf, so muß das 
Bemühen, die einzig noch übrig gebliebene Gelegenheit, die Wünsche, Hoff- 
nungen und Bedürfnisse des Landes auf dem Landtage vorzubringen, zu 
unterdrücken, von jedem Unbefangenen als ein Entsetzen erregendes ange- 
sehen werden. Solche Bestrebungen sind nicht allein unheilschwanger für 
das Land, sondern auch, wie die Geschichte es sattsam nachweist, für die 
Bestreber selbst auf's Höchste gefährlich.“ Abgeordneter Poppe-Pölitz: 
„Nachdem der von 82 Ständemitgliedern gestellte Verfassungsantrag nicht 
einmal hat zur Berathung gebracht werden können, ist man vielfach 
auch zu der Ueberzeugung gekommen, daß nur ein Zurückgehen auf das 
Staatsgrundgesetz von 1849 uns die so nothwendige Reform unserer 
politischen Zustände bringen kann, und ist diese Ansicht nicht allein 
im Lande weit verbreitet, sondern auch durch gewichtige Stimmen in den 
deutschen Bundesstaaten unterstützt. Das Werk, welches auf unsere Ver- 
anlassung hin durch die gesetzlich berufenen Vertreter des mecklenburgi- 
schen Volkes mit seinem Landesherrn vereinbart worden, wurde von diesem, 
seinem Ministerium und dem ganzen Lande mit Freuden begrüßt. Mit Aus- 
nahme der wenigen renitenten Mitglieder der Ritterschaft, welche das äußerste 
versuchten, um von den Zugeständnissen der alten Landstände entbunden zu 
werden, war die ganze Bevölkerung von der Ueberzeugung durchdrungen, 
daß die Vereinbarung des Staatsgrundgesetzes und erfolgte Auflösung der 
Ritter= und Landschaft auf völlig legalem Wege erfolgt sei. Wenn nun 
durch die Compromißinstanz die renitenten Mitglieder der Ritterschaft mit 
auswärtiger Hilfe es dahin zu bringen gewußt, daß unser allverehrter Lan- 
desherr die gegebene Verfassung zurücknehmen mußte, so kann das Recht 
des mecklenburgischen Volkes nicht alterirt worden sein. Dasselbe hat seine 
Zustimmung nicht dazu gegeben, und besteht sein auf die gegebenen Ver- 
sicherungen und Landtagsbeschlüsse sich stützendes Recht fort..
	        
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