Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

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Deutschland. 
unerledigte Oberhauptfrage löst und etwa für nothwendig oder wünschens- 
werth erkannte Abänderungen vornimmt. Die Versammlung erklärt es als 
eine dringende nationale Forderung, daß alle deutschen Bundesstaaten mit 
Einschluß Deutsch-Oesterreich's sich dem in der Reichsverfassung begründeten 
Gesammtverbande anschließen. Sollten aber der Herstellung einer Gesammt- 
Deutschland umfassenden bundesstaatlichen Einigung in Deutsch-Oesterreich 
oder in einem anderen deutschen Staate für jetzt unübersteigliche Hindernisse 
im Wege stehen, so darf dies für die übrigen Staaten kein Abhaltungs- 
grund sein, mit der Ausführung des nationalen Werkes an ihrem Theile 
zu beginnen; 
3) es werden von einem zu wählenden Comité Sammlungen für die 
Zwecke der Fortschrittspartei in Württemberg veranstaltet. Der Beitritt zum 
Nationalverein wird auf's neue dringend empfohlen. Die Versamm- 
lung erwartet von den Blättern und sämmtlichen Angehörigen ihrer Partei, 
daß sie deren Bestrebungen im Sinne der gefaßten Beschlüsse unterstützen, 
von den Abgeordneten aber insbesondere, daß sie sich dem in Weimar ge- 
gründeten deutschen Abgeordnetentage anschließen; 
4) der preußischen Abgeordnetenkammer sowie dem preußischen Volke 
wird für ihre unerschütterliche Haltung in dem obschwebenden Verfassungs- 
kampfe die Anerkennung der Versammlung ausgesprochen.“ 
15. Dec. (Mecklenburg). Der Landtag beschließt, das Fürstenthum 
 
 
Ratzeburg von dem zu errichtenden Grenzzoll zu befreien. 
17. „ (Kurhessen). Die Stände genehmigen einstimmig den An- 
trag der Commission, die Regierung zu ersuchen, dem Handelsver- 
trage mit Frankreich beizutreten und denselben zu Ertheilung der 
verfassungsmäßigen Zustimmung vorzulegen. 
18. „ (Bundestag). Der Ausschuß erstattet Bericht über den 
Antrag vom 14. August wegen Berufung einer Delegirtenver- 
sammlung. Die Majorität empfiehlt dieselbe und beantragt die 
Ausarbeitung detaillirter Vorschläge. Preußen und Baden bilden 
die Minderheit und tragen darauf an, von dem Vorschlage Um- 
gang zu nehmen; jenes geht dabei davon aus, daß derselbe über- 
haupt nicht in die Competenz des bestehenden Bundes falle, dieses an- 
erkennt zwar, daß der Bund auf das beabsichtigte Ziel hinwirken 
dürfe und solle, erachtet aber eine Delegirtenversammlung der vor- 
geschlagenen Art nicht für ein geeignetes Mittel dazu. 
Antrag der Majorität: zu beschließen, „.1) es sei zweckmäßig 
und räthlich, eine aus den einzelnen deutschen Landesvertretungen durch 
Delegation hervorgehende Versammlung einzuberufen, welcher demnächst die 
laut Bundesbeschlusses vom 6. Februar d. Js. auszuarbeitenden Gesetzent- 
würfe über Civilproceß und über Obligationenrecht zur Berathung vorzule- 
gen seien, und 2) es sei deshalb der Ausschuß für Errichtung eines Bun- 
desgerichts zu beauftragen, daß er sofort nähere Vorschläge über die Art der 
Zusammensetzung und Einberufung einer solchen Versammlung erstatte." 
Motivirung (v. d. Pfordten): „ . . Man hat von dem Stand- 
punkt der Bundesreform aus den Antrag als unzweckmäßig bezeichnet, 
weil er eine solche eigentlich nicht enthalte, sondern neben derselben hergehe, 
und zu einer gedeihlichen Reform nicht führe. Für eine solche sei eine Um- 
gestaltung des Wesens und der principiellen Grundlagen’ des Bundesver- 
hältnisses nöthig, und eine erhöhte Machtstellung Deutschland's nach außen 
das Ziel, welchem man in einer kräftigen Executivgewalt und in einer da-
	        
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