120 Deutschland.
schen Staatslebens. den berechtigten Ansprüchen des deutschen Volkes auf
eine seine Machtstellung wirksam vertretende und seine Interessen nach außen
zur Geltung bringende Centralgewalt durch diese Aufopferung der wichtigsten
Lebensbedingung ihrer Existenz geholfen wäre, liegt auf der Hand. Dem
Bedürfnisse des Einzelnen, sich selbst und seine persönliche Entwicklung da-
durch auf eine höhere Stufe zu heben, daß die mächtigen Hebel eines großen
und gesunden Staats= und Volkslebens ihm nicht länger versagt bleiben,
dieser sittlichsten Forderung einer Nation wie ihrer Glieder würde dieses
Opfer nicht nur nicht zur Befriedigung gereichen, sondern im Gegentheil
darf mit Recht befürchtet werden, daß auch die heilsamen Früchte verfas-
sungsmäßig gesicherter Ordnung im einzelnen Heimatsstaate wieder durch
eine Reihe verwirrender Controversen in Frage gestellt würden. Ferner ist
zu bedenken zu geben, daß von dem Ausgangspunkte der vorgeschlagenen
Delegirten-Versammlung nimmermehr in regelmäßiger Weiterentwicklung
zu einer wirksamen Reform, welche die einzigen einer Centralisation
bedürfenden Functionen der Staatsthätigkeit, nämlich Vertretung nach außen
und nationale Vertheidigungsanstalten zu Land und See, ergreifen würde,
ohne eine Usurpation der Gewalt durch diese Versammlung gelangt werden
könnte. Alle Theile sind nun aber einig, daß eine solche Gefahr dem deut-
schen Staatsleben fern gehalten werden muß.
„Wollte die Bundesreform mit wirksamer Organisation der wirklich dem
Bunde obliegenden Aufgaben beginnen, so wäre rathsam gewesen, nicht
einen Gegenstand zu wählen, von dem es zweifelhaft ist, ob er der Com-
petenz des Bundes unterliegt, sondern einen solchen, der ihr unbestritten
unterworfen ist. Dahin würden z. B. die Bundessteuern und die Festsetzung
der Contingentshöhe gerechnet werden können, für welche beide eine wirk-
same Controle durch eine ständische (am besten freilich mit beschließender,
nicht blos berathender Befugniß auszurüstende) Versammlung seit lange ge-
boten erscheint. ·
„Nur dann, wenn die Frage nach dem „Wie“ der beantragten Einrichtung
(wie allerdings von dem dissentirenden Mitgliede geschieht) mit bewußter
Ueberzeugung dahin beantwortet wird, daß sich keine Form für die Idee
der Delegirten-Versammlung finden lasse, deren weitläufiger Apparat irgend
in einem Verhältniß stehe mit dem von ihr zu erwartenden Nutzen, — nur
dann erscheint eine Unterlassung dieser näheren Ausführung schon im jetzigen
Stadium als gerechtfertigt. Eine solche Ansicht kommt denn aber auch mit
Nothwendigkeit zu dem Ergebnisse, das, was sich in der praktischen Durch-
führung nicht wohl erproben möchte, auch nicht grundsätzlich festzuhalten.“
18. Dec. (Hessen -Darmstadt). Auch die I. Kammer entzieht der
Regierung die bisherige Vollmacht zu Handels= und Zollverträgen.
„„ (Frankfurt). Der Senat ernennt eine Commission zu schleu-
niger Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs.
22. (Kurhessen). Der Verfassungsausschuß beantragt eine Ge-
setzesvorlage, welche den Standesherren und der Reichsritterschaft
wegen der Wichtigkeit der vorliegenden Arbeiten schon in jetziger
Session der Stände Vertretung gewähre.
23. „ (Preußen). Eine Versammlung von Nationalvereinsmitgliedern
in Königsberg beschließt sich dem Vereinsbeschluß bezüglich der
Reichsverfassung an.
30. Dec. (Holstein). Die dänische Regierung beruft die holsteinischen
Stände auf den 24. Januar ein.
31. „ (Bayern). Eine Depesche des Frhrn. v. Schrenk entspricht