Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

Deutschland 121 
dem Wunsche der preuß. Regierung nach einer näheren Aeußerung 
über den von Bayern früher geäußerten Ausspruch, daß eine be- 
friedigende Lösung der gegenwärtigen Krisis von Bayern lebhaft 
gewünscht werde und daß eine Verständigung auch wohl ohne be- 
sondere Schwierigkeiten herbeigeführt werden könne: 
„. Das Bedenkliche der gegenwärtigen Krisis und die gemeinsame 
Gefahr, die sie für alle Mitglieder des Zollvereins in sich schließt, wird 
wohl von allen Seiten erkannt und berücksichtigt werden. Ebenso wird 
wohl von keiner Seite in Abrede gestellt werden wollen, daß eine Beseitigung 
derselben weder durch Fortsetzung der bisherigen Discussion, noch auch durch 
bloße Zurückweisung der entgegenstehenden Ansichten und Anträge, sondern 
nur durch offene Rückkehr zu einem allseitig anzuerkennenden Standpunkte, 
auf welchem sich alle Theile mit gleichem Rechte und gleicher Freiheit 
zu bewegen vermögen, erreicht werden kann. Dieser Standpunkt ist nach 
diesseitiger Ansicht der des Rechtes und eine gemeinsame Erörterung auf 
dieser Grundlage vermag allein die Hoffnung einer allmäligen Annäherung 
der differirenden Ansichten zu rechtfertigen. Es wird dann auch für 
keinen Theil mehr ein Motiv bestehen, gemeinsame Erörterungen zurück- 
zuweisen, vielmehr jedem Theile gleichmäßig daran liegen, durch gemein- 
schaftliche Verhandlungen den gesammten Stand der Frage aufzuklären 
und alle Nebenrücksichten aus derselben zu entfernen. . 
„Gestützt auf diese Voraussetzung habe ich in meiner Depesche v. 23. Sept. 
I. J. die Rücksichtnahme auf den Februarvertrag mit Oesterreich und 
eine angemessene Aenderung des proponirten Vertrags mit 
Frankreich als diejenige Grundlage bezeichnet, auf welcher eine Ver- 
ständigung erzielt werden könne. 
Wenn die kgl. preußische Regierung die Weigerung Bayerns und der 
übrigen Regierungen, den fraglichen Verträgen beizustimmen, als das auf- 
faßt, was sie wirklich ist, nämlich als die Geltendmachung eines unzwelfel- 
haften, durch die Vereinsverträge garantirten Rechtes, so wird sie sich durch 
dieselbe weder verletzt, noch weniger aber zu dem Bestreben hingeleitet finden, 
der Ueberzeugung ihrer Mitverbündeten durch den folgenschweren Ausspruch 
(einer Auflösung des Zollvereins) Zwang anthun zu wollen. Sie wird 
dann ebenso wenig die Verweigerung dieser Zustimmung, oder die daraus 
vervorgehenden Consequenzen als ein Motiv betrachten können, sich einer 
eingehenden gemeinsamen Erörterung der Sachlage zu entziehen. In dieser 
Voraussetzung hat die bayerische Regierung geglaubt, daß es allen Vereins- 
Regierungen nur erwünscht sein könne, die wichtige Frage über die zweck- 
mäßige Entwickelung und Ausbildung des Handels= und Zollsystems des 
Vereins, welche der Artikel 34 des Vertrages vom 4. April 1833 - 
ausdrücklich        
 der Thätigkeit der regelmäßigen Generalconferenz überweist, bei 
der bevorstehenden Conferenz in den Kreis der Berathung zu ziehen. Aus 
diesem Grunde hat sie bei der Einladung zu dieser   Conferenz. die öster- 
reichischen Vorschläge als Berathungsgegenstand namentlich in Vor-: 
schlag gebracht, und sie wird diesen Antrag  auch fernerhin     
aufrechterhalten. Sie erachtet es hiebei als eine vertragsmäßige Pflicht aller 
Vereins- Regierungen, sich einer gemeinsamen Erörterung solcher wichtiger Fragen, welche die Vereinsinteressen so wensetlich berühren, nicht zu       
entziehen, und ist ihrerseits ebenso bereit,      
      auf analoge Fragen, wie allen- 
falls auf Tarifsmodifikationen, auf eine Erneuerung der Vereinsverträge, sowie eventuell auf eine Wiederaufnahme der Verhandlungen  
   mit Frankreich einzugehen... 
— Dec. Württemberg) Lebhafte   
. — « Agitation für und gegen die 
Genehmigung des Handelsvertrages mit Frankreich.  
 
	        
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