Preußen. 165
16. Sept. Vierter Tag der Militärdebatte. Reden der Abg. Twesten,
v. Forkenbeck und des Referenten v. Vaerst. Schluß der General-
debatte, Beginn der Spezialdebatte. Der Antrag Reichensperger
wird mit allen gegen die Stimmen der Antragsteller verworfen
und darauf mit Namensaufruf über den ersten Commissionsantrag,
eine Summe von 20,854 Thlrn. ins Extraordinarium zu verweisen
und hier zu streichen, abgestimmt. Dieser Antrag wird mit 273
gegen 68 Stimmen (unter diesen v. Auerswald, Grabow, Kühne,
Lette, v. Patow, die beiden Reichensperger, v. Rönne-Glogau,
Graf Schwerin, Stavenhagen, v. Sybel, Simson, Twesten, die
beiden Vincke 2c.) genehmigt.
17. "Fünfter Tag der Militärdebatte. Der Kriegsminister v. Roon
gibt in Folge des Beschlusses des Hauses vom vorigen Tage folgende
Erklärung ab, die eine Ausgleichung zwischen dem Hause und der
Regierung als möglich erscheinen läßt:
„Es ist der Regierung vorgehalten worden, daß es ihr an Entgegen-
kommen fehle in Bezug auf die vorliegende Frage. Man ist so weit ge-
gangen, zu meinen, die Regierung suche den Conflict. Um den Beweis
zu geben, daß diese Voraussetzung nicht zutrifft, habe ich die Ermächtigung
und damit den Auftrag erhalten, bei dieser Gelegenheit zu erklären, daß
die Regierung das Amendement, das gegenwärtig von Herrn v. Vincke
wieder aufgenommen ist, für 1862 in Beziehung auf das Resultat für
annehmbar hält, wiewohl es ihr außerordentlich schwer wird, die in
diesem Amendement bezeichneten Reductionen in den Etat, der bereits zum
großen Theil consumirt ist, noch auszubringen. Namentlich wird es ihr
schwer werden, an denjenigen Stellen, welche das Amendement ausdrücklich
bezeichnet, diese Reductionen vorzunehmen; aber jedenfalls wird das hohe
Haus sich überzeugen, daß die Regierung mit dieser Bereitwilligkeit docu-
mentirt, daß sie keinen Falls auf einen Conflict speculirt. Nun ist ja in
diesem Amendement, wenn ich es richtig verstehe, ein Vorbehalt gemacht
worden in Bezug auf den Etat von 1863, und ein weiteres Amendement
der Herren Stavenhagen, v. Sybel, Schubert und Twesten für den Etat
pro 1863 liegt gleichfalls bereits vor, wiewohl dieser Etat selbst gegen-
wärtig noch nicht zur Discussion gestellt ist. Ich bin mir darüber gar
nicht unklar, daß das Amendement für das Jahr 1863 eigentlich den Kern
der Frage berührt. Ich glaube, daß es sich empfehlen wird, späterhin über
die Stellung der Regierung zu diesem Amendement eine bestimmtere Er-
klärung abzugeben. Ich meine aber schon gegenwärtig mich beziehen zu
können auf meine vorgestrige Erklärung, welche ausdrücklich darzuthun
suchte, daß selbst wenn die Regierung auf eine weitere factische Verkürzung
der Dienstzeit eingehen wollte, sie doch Bedenken tragen müßte, dies in der
Weise zu thun, wie das in den Commissions-Berathungen und in dem
Amendement der Herren Stavenhagen u. s. w. ausgedrückt ist. Ich glaube,
daß so mancherlei technische Erwägungen in medio sind, daß selbst für
diesen Fall sehr gründlich und ernstlich an Compensationen gedacht werden
müßte, welche unerläßlich sein werden, wenn die Regierung mit Rücksicht
auf die öffentliche Stimmung und mit Rücksicht auf die Stimmung in
diesem Hause selbst zu einem solchen Schritte sich entschlöße. Ich muß mir
also meine Erklärungen in dieser Beziehung vorbehalten. Ich glaube,
meine heutige Auslassung wird darthun, daß die königliche Staatsregierung
überhaupt keinesweges auf das speculirt, was man einen Conflict nennt,