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an Mich gelangt, und noch mehrere sind Mir angekündigt. Uebergriffe
der von Ihnen bezeichneten Art haben schon mehrfach stattgefunden; bei der
Reorganisationsfrage aber ist es zum Durchbruch gekommen . . . Ich bin
überzeugt, daß ihre Durchführung für das Wohl des Landes und des Vol-
kes schlechthin nothwendig ist, und werde bei ihr beharren. Man
hat Mich auch recht gut verstanden, aber man will nicht, was Ich bezwecke.
Man zielt mit dem Widerspruche gegen Meine Maßregel auf etwas ganz
anderes. Ich stehe nach wie vor auf Meinem Programm vom Jahre
1858 und bin fest entschlossen, die Verfassung tren zu halten,
solange man sie Mir nicht selbst aus den Händen reißt; Uc-
bergriffe aber werde Ich mit allen Mitteln, die Mir zu Gebote stehen, zu-
rückweisen, und rechne dabei auf Meine getreuen Unterthanen.“
10. Oct. Die Budgetcommission beantragt im Abg.-Hause, die Genehmi-
gung der Staatsrechnungen für 1859 und 1860 auszusetzen, da
die von der Verfassung geforderten dazu gehörigen Bemerkungen
der Oberrechnungskammer von der Regierung verweigert werden
und die Regierung überhaupt, übereinstimmend mit dem diesfälli-
gen von ihr dem Landtage vorgelegten und von diesem noch nicht
erledigten Gesetze, darauf beharre,
# „daß die Spxecialetats nur als Motive des Gesetzes über den Staatshaus-
halts-Etat zu betrachten und daher auch nur die Ueberschreitungen der ein-
zelnen Titel des Staatshaushalts-Etats der Prüfung der Landesvertretung
zu unterwerfen seien. Demnach könnten sich die vorzulegenden Bemerkungen
der Oberrechnungskammer nicht auf solche Fälle erstrecken, wo Abweichun-
ben von den der Landesvertretung übergebenen Specialetats vorgekommen
eien."
10/11. Oct. Das Herrenhaus lehnt das vom Abg.-Hause beschlossene
Budget ab und genehmigt dagegen das Budget, wie es von der
Regierung dem Abg.-Hause vorgelegt worden war.
Antrag der Commission: „Vor Abgabe eines Votums von Seite
des Herrenhauses eine Zwischenverhandlung mit dem Abg.-Hause zu erneu-
ter Erwägung der von diesem gefaßten Beschlusse eintreten zu lassen.“
Antrag des Grafen Arnim-Boytzenburg: Das Herrenhaus wolle,
in Erwägung: „1) daß die kgl. Staatsregierung zu keiner Zeit verhehlt
habe, daß diejenigen Maßnahmen, welche zur einstweiligen Aufrechthaltung
und Vervollständigung der ferneren Kriegsbereitschaft und erhöhten Streit-
barkeit des Heeres erforderlich, und nach den bisherigen gesetzlichen Grund-
lagen thunlich sind, und zu deren Ausführung ihr durch das Gesetz vom
27. Sept. 1860 ein Credit von 9 Millionen bewilligt wurde, in keiner an-
deren Weise als mit und durch eine Reorganisation des Heeres bewirkt
werden können; 2) daß die Nützlichkeit und Nothwendigkeit der Reorgani-
sation des Heeres im Allgemeinen von beiden Häusern des Landtages aner-
kannt und ihre Aufrechterhaltung gebilligt wurde, indem sie wesentlichen
Verbesserungen im Vergleich zu den Zuständen von 1860 den Weg bahnt
und manche vom Lande gehegten Wünsche erfüllt; 3) daß aus diesen und
anderen Gründen anerkannt werden muß, wie die kgl. Staatsregierung
matertell nicht nur berechtigt, sondern auch durch die voraufgegangenen
Thatsachen genöthigt war, jene Ausgaben auch für das Jahr 1862, und
zwar in gutem Glauben, fortzuleisten, da sie die Anerkennung dieser Noth-
wendigkeit auch von Seiten des Hauses der Abgeordneten voraussetzen durfte;
4) daß es mithin ebenso gerecht als geboten erscheint, daß die nachträgliche
Genehmigung der von der kgl. Staatsregierung zur Aufrechterhaltung der