Preußen. 177
ferneren Kriegsbereitschaft und der erhöhten Streitbarkeit des Heeres im
Jahre 1862 geleisteten Ausgaben ertheilt werde; 5) daß diese und verschie-
dene andere Absetzungen von dem von der Staatsregierung vorgelegten
Staatshaushalts = Etat Seitens des Abgeordnetenhauses stattgefunden haben,
welche mit dem Wohle des Landes und den bisher befolgten Grundsätzen
der preußischen Verwaltung nicht vereinbar erscheinen; — beschließen:
a) den Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts-Etats
für das Jahr 1862, in derjenigen Fassung, in welcher derselbe aus den
Berathungen des Hauses der Abgeordneten hervorgegangen ist, abzulehnen;
b) denselben Gesetzentwurf, wie derselbe von der kgl. Staatsregierung durch
Allerh. Ermächtigung vom 25. Mai d. Js. den beiden Häusern des Land-
tages zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt ist, anzunehmen.
Der Ministerpräsident v. Bismark gibt eine Erklärung gegen
eine Erneuerung der Verhandlungen mit dem Abg.-Hause und so-
mit indirecte gegen den Antrag der Commission ab:
„Die kgl. Staatsregierung hat unter dem 29. v. Mts. im andern Hause
den Etat für 1863 in der Absicht zurückgezogen, die zukünftige Verständi-
gung über die gegenwärtige Situatien zu erleichtern. Dieser Schritt hat
bei einem Theile der Landesvertretung eine entgegenkommende Aufnahme
nicht gefunden. Die kgl. Staatsregierung hat demungeachtet den Versuch, zu
einem Compromiß zu gelangen, erneuert, indem sie sich bereit erklärte, auf
ein im anderen Hause gestelltes Amendement einzugehen, durch dessen An-
nahme sichergestellt worden wäre, daß der Landtag noch vor Ablauf dieses
Jahres wieder zusammenberufen wurde, daß demselben also auch noch in
diesem Jahre die Vorlagen gemacht wurden, welche die kgl. Staatsregierung
in der Erklärung vom 29. Sept. verheißen hatte und, in Verbindung da-
mit, diejenigen über das Budget 1862, welche in dem Tert des Amende-
ments in Aussicht genommen wurden. Es wäre außerdem bei Annahme
dieses Amendements, vermöge des vorläufigen Credits, für den Anfang des
nächsten Jahres ein Zeitraum gewonnen worden, während dessen der Prin-
cipienstreit ruhen und eine verfassungsmäßige unbestrittene Lage der Sache
zur Beilegung der Conflicte benutzt werden könnte. Diesem Verfahren der
königl. Staatsreglerung ist in dem anderen Hause durch Annahme der Ih-
nen bekannten Resolution geantwortet worden. Nach dieser Resolution ver-
mag die kgl. Staatsregierung sich von einer Fortsetzung des von ihr ver-
suchten Vermittlungs-Verfahrens einen Erfolg gegenwärtig nicht zu ver-
sprechen, muß vielmehr von einer Erneuerung der Verhandlung nur eine
Verschärfung der principiellen Gegensätze gewärtigen, welche die Verständi-
gung für die Zukunft erschweren würde. Die Regierung wird in einer, in
unserm bisherigen Verfassungsleben neuen Lage, der sie vielleicht entgegengeht,
die Gesammtinteressen des Staates im Auge behalten, wie in jeder anderen.
In diesem Sinne erkennt sie es als ihre Pflicht, darauf zu halten, daß die
Verfassung auch in denjenigen ihrer Bestimmungen, welche die Rechte der
Krone und dieses hohen Hauses feststellen, eine Wahrheit bleibe."
Nach zweitägiger Debatte wird der Commissionsantrag mit 127
gegen 39 Slimmen verworfen, das von dem Abg.-Hause beschlos-
sene Budget mit 150 gegen 17 Stimmen abgelehnt und dagegen
der Antrag des Grafen Arnim mit 114 gegen 44 Stimmen zum
Beschluß erhoben.
12. Oct. Sämmtliche Fractionen des Abg.-Hauses mit Ausnahme der
feudalen, halten im Sitzungssaale des Abg.-Hauses eine Conferenz
über die Beschlüsse des Herrenhauses vom 11. Oct. Graf Schwe-
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