Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

Oesterrtich. 2416 
zu einer stürmischen Sitzung. Der Ausschuß beschließt beim Abg.- 
Hause darauf anzutragen: 
„Da nach Beschaffenheit der Vorlage und der Zeit ihrer Einbeingung dem 
Hause nicht möglich ist, von seinem Prüfungs-Bewilligungsrecht einen Ge- 
brauch zu machen, welcher einen praktischen Erfolg haben könnte, und es 
somit unthunlich ist, die bereits verausgabten Beträge ganz oder zum Theile 
zu verweigern — so ist das Haus genöthigt, die angesprochene Nachtrags- 
summe von 3,768,114 fl. zu bewilligen. Es witd jedoch erklärt, daß dieser 
Vorgang des Ministeriums dem Wortlaute und dem Geiste der Verfassung 
nicht entspricht. Das Haus spricht sein Bedauern über die Vorgänge aus, 
und richtet an das Ministerium die Mahnung, sich seine Verantwortlichkeit 
in Zukunft strenger vor Augen zu halten“. 
22. Oct. Das Abg.-Haus nimmt, jedoch nicht ohne lebhaften Widerstand, 
24. 
’7y 
26. 
die Anträge der gemischten Commission beider Häuser bezüglich der 
Differenzen über das Preßgesetz und die Strafgesetznovellc, an, ob- 
gleich sich dieselben überwiegend den Anschauungen des Herrenhauses 
zuneigen, nur um der Presse wenigstens den Schutz eines Gesetzes, 
statt der bisherigen Willkür der Polizei zu sichern. Der bisher 
vom Abg.-Hause beharrlich verworfene Art. 5 der Strafgesetznovelle 
wird in namentlicher Abstimmung mit 75 gegen 64 Stimmen an- 
genommen. Vor der Abstimmung erklärk der Staatsminister v. 
Schmerling: 
„Der Abg. Kuranda hat gestern das richtige getrossen, wenn er sagte, die 
Regierung sei an dem obschwebenden Conflikt ebenfalls schuld. Ich gehe noch 
weiter, und erkläre, daß die Regierung ganz allein an dem Conflict die 
Schuld trägt. Von ihr wurde der Art. 5 der Strafgesetznovelle eingebracht, 
und das Herrenhaus hat nichts gethan als daß es ihr treu zur Seite stand. 
Es wäre daher feige von der Regierung, wenn sie sich hinter das Herren- 
haus verschanzen wollte. Ich gehe noch weiter, und erkläre daß, wenn selbst 
das Herrenhaus gegen den Artikel gewesen wäre, die Regierung dennoch 
ihre Ansicht aufrecht erhalten hätte, da sie immer ihre Autorität als gesetz- 
gebender Faetor wahren muß, und sich nicht fortreißen lassen kann. Es ist 
die Pflicht der Regierung, welche dem Haus verantwortlich ist, die Beamten, 
die ihre Befehle ausführen, vor Beleidigungen zu schützen; die Regierung 
hat übrigens den ganzen Apparat der Verwarnungen und Confiskationen 
gegen die Presse in Händen, und wenn man das neue Preßgesetz nicht zu 
Stande kommen lassen will, so kann sie warten". 
„ Beginn der Verhandlungen des Abg.-Hauses über das Bank- 
statut. Rede des Finanzministers v. Plener. 
„ Der Finanzausschuß des Abg.-Hauses lehnt die von der Regie- 
rung geforderten Steuererhöhungen (s. 18. Oct.) ab, bis das Fi- 
nanzgesetz (nach den Forderungen ves Abg.-Hauses) festgestellt sein 
werde. Scandalöser Auftritt zwischen dem Präsidenten des Abg.= 
Hauses Hein und dem Abg. Herbst. 
„ Eine gemischte Commission beider Häuser vermittelt nach dem 
Vorschlage des Grafen Rechberg die Differenz beider Häuser über 
das Budget für 1862 (die Streichung von 20,000 fl. am Ge- 
halte des Botschafters in Rom und von 6300 fl. an dem des 
Präs. der Bundesmilitärcommission in Frankfurk) dahin, daß diese
	        
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