Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

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Deutschland. 
gen, wie Sie über deren Treiben und Gebahren urtheilen, so würde ich 
mit Freuden mich an Ihre Spitze stellen.“ 
8. Jan. (Kurhessen). Der Landtags-Commissär verlangt von der 
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zweiten Kammer eine alsbaldige Erklärung, ob sie ihre Rechtsver— 
wahrung vom 3. Januar zurücknehme und die octroyirte Verfassung 
von 1860 anerkenne. Nach kurzer Berathung beschließt die Ver— 
sammlung mit allen gegen 3 Stimmen, bei ihrem Beschlusse zu 
beharren, worauf sie sogleich aufgelöst wird. 
„ (Hamburg). Die Bürgerschaft beschließt, das bisherige Re- 
crutirungsgesetz beizubehalten und verwirft mit 85 gegen 52 Stim- 
men den Antrag, durch eine Commission untersuchen zu lassen, ob 
nicht durch eine Militär= und Flottenconvention mit Preußen die 
aus der Contingentsstellung fließende persönliche Belastung der 
Bevölkerung erleichtert werden könne. 
„ (Kurhessen). Eine von den aufgelösten Ständen in ver- 
traulicher Sitzung am 6. d. Mts. beschlossene und vom Alters- 
präsidenten im Palast des Kurfürsten abgegebene Eingabe um 
Wiederherstellung der Verfassung von 1831 geht durch Allerhöchstes 
Rescript dem. Ministerium zur Zurückgabe zu, da die versammelten 
Abgeordneten zu Berathung und Beschlußnahme über die Eingabe 
nicht befugt gewesen seien. 
Adresse der zweiten Kammer: „Vom tiefsten Schmerze über die 
unglückliche Lage des Landes durchdrungen, nahen wir uns dem Throne 
Ew. k. Hoh., die zum letztberufenen Landtag abgeordneten Stände, um von 
dessen immer dringender werdendem Verlangen nach Herstellung des Ver- 
fassungsrechts Zeugniß abzulegen. Schon früher zweimal und nun zum 
drittenmal unterwarf sich das Land, wenn schon unter Rechtsvorbehalt, den 
Vorschriften des Wahlgesetzes vom 30. Mai 1860 in der einzigen Absicht, 
die Wünsche der Bevölkerung durch die Vertreter in völlig geordneter Weise 
zu E. k. H. Kenntniß zu bringen. Bereits jene Abgeordnetenversammlun- 
gen hatten auf die regelmäßigste Art beschlossen, diese heißen Bitten des 
Volkes dem Allerdurchlauchtigst. Landesherrn vorzutragen; jedoch sie mußten un- 
verrichteter Sache nach Hause zurückkehren, da die Minister E. k. H. die 
Ausführung jener Beschlüsse zu verhindern für gut befanden. Auch dieses 
Mal scheint es uns nicht glücken zu sollen. Das Land aber, durch die wie- 
derholten Erfahrungen solcher Art belehrt, sucht nach anderen Wegen. Eine 
Adresse, wie E. k. H. wissen, hat der Stimmung, welche im ganzen Volke 
herrscht, den unumwundensten. Ausdruck gegeben und trotz der schärfsten 
Verfolgungen, Haussuchungen und Beschlagnahmen binnen wenigen Tagen 
mehr als 15,000 Unterschriften erhalten. Es ist dieser Adresse der Vorwurf 
der Unehrerbietigkeit gemacht worden. Allerdurchlauchtigster Kurfürst! Al- 
lergnädigster Herr! Wir maßen uns darüber kein Urtheil an; wenn wirk- 
lich der Ton jener Adresse verfehlt, wenn die Form nicht die rechte wäre, 
so ist der Standpunkt E. k. H. doch ein viel zu erhabener, als daß Aller- 
höchstdieselben in einem so hochwichtigen Momente an dergleichen Aeußerlich- 
keiten Anstoß nehmen würden. Ueberdieß sind wir fest überzeugt, daß kein 
Wort der Adresse unehrerbietig gemeint ist. Der Kern dieser Vorstellung, 
ganz von der treuherzigen, freimüthigen, ehrlichen Art des zu keiner Zeit 
anders als treu befundenen Hessenvolks, er kann, er muß E. k. H. nur
	        
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